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So, 15:01 Uhr
13.08.2017
Grenzmuseum Schifflersgrund in Asbach-Sickenberg

Grünes Band dauerhaft erhalten

Anlässlich der Erinnerung an den Tag des Mauerbaus am 13. August 1961 hat Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund auf die einmalige Verbindung von Natur und Geschichte am Grünen Band Thüringen hingewiesen. Bei einer Gedenkveranstaltung im Grenzmuseum Schifflersgrund in Asbach-Sickenberg sagte die Ministerin:....

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„Das Grüne Band ist ein naturgewordenes Mahnmal deutscher Geschichte. Wo früher Stacheldraht und Minenfelder die Menschen zwischen Ost und West trennten, dürfen wir heute zahlreiche Naturschätze und innerdeutsche Geschichte erleben. Wir wollen das Grüne Band Thüringen deshalb als Nationales Naturmonument dauerhaft unter Schutz stellen und für kommende Generationen sichern“, so Siegesmund. Damit werde dem Erhalt einer lebhaften Erinnerungskultur und dem Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten gleichermaßen Rechnung getragen.

Die Ministerin betonte weiterhin, dass Thüringen mit insgesamt 763 Kilometern den größten Anteil am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen trägt. Dies verdeutliche die besondere Verantwortung für den Schutz der Natur und die Erinnerung an die Schrecken der DDR-Diktatur. Der Entwurf der Thüringer Landesregierung für das Gesetz zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Thüringen sieht vor, das Grüne Band auf einer Fläche von 6.500 Hektar als lückenlosen Biotopverbund und ökologisches Denkmal der deutschen Geschichte unter Schutz zu stellen.

„Mit dem Nationalen Naturmonument schaffen wir in Thüringen ein Alleinstellungsmerkmal, dass über die Landesgrenzen ausstrahlt und neue Chancen für die touristische Vermarktung birgt. Das stärkt die Regionen am Grünen Band Thüringen und sorgt für Wertschöpfungspotentiale in den ländlichen Regionen“, so Siegesmund.


Hintergrund:

Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht seit 2009, „Nationale Naturmonumente“ als Schutzgebietskategorie auszuweisen und mit einem besonderen Qualitätszeichen zu versehen. „Nationale Naturmonumente“ müssen aus den bestehenden Schutzkategorien herausragen. Neben der Natur spielt hier die Landeskultur eine besondere Rolle. Die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments ist Ländersache.

Begrenzt wird das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen durch die jeweilige Landesgrenze zu Sachsen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie den ehemaligen Kolonnenweg und hat in der Regel eine Breite zwischen 50 und 200 Metern. Auf dem Kolonnenweg, anderen befestigten Wegen und gekennzeichneten Wanderwegen bleibt das Grüne Band Thüringen auch nach der Ausweisung als Nationales Naturmonument erlebbar.

Für Eigentümer und Nutzungsberechtigte gibt es keine Zugangsbeschränkungen. Bereits vorhandene Nutzungserlaubnisse bleiben von der neuen Schutzkategorie unberührt. Zukünftige Infrastrukturprojekte wie Verkehrswege oder neue Stromtrassen werden nach der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument jedoch stärker als bisher den Schutz der einmaligen Natur am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen berücksichtigen müssen.
Autor: en

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