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So, 09:43 Uhr
03.12.2017
Schnee schippen, Salz streuen & Co.

Pflichten in der Winterzeit

Bei Groß und Klein ist die Freude groß, wenn der erste Schnee fällt. Doch das weiße Wunder lockt nicht nur mit schönen Aktivitäten wie Schneeengel machen und Schneemann bauen, sondern bringt vor allem für Hauseigentümer Verpflichtungen mit sich. Wer muss den Schnee räumen und wer haftet, wenn er nicht geräumt wird? Diese Fragen klärt im Folgenden Rechtsanwalt Markus Mingers...

Pflichten im Winter (Foto: nnz) Pflichten im Winter (Foto: nnz)
„Grundsätzlich ist der Eigentümer dazu verpflichtet, den verschneiten Gehweg zu räumen und zu streuen. Wenn er gegen diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verstößt, muss er haften, wenn jemand auf dem Bürgersteig ausrutscht. Dabei können hohe Schmerzensgeldforderungen auf den Eigentümer zukommen, sollte sich der Fußgänger verletzen“, weiß Markus Mingers.

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Der Vermieter darf seine Verkehrssicherungspflicht auch auf den Mieter übertragen. Er kann den Winterdienst aber nicht allein den Mietern im Erdgeschoss überlassen – alle Mietparteien müssen ihren Beitrag leisten. Voraussetzung ist, dass sie zu dem Dienst körperlich in der Lage sind. Die Streu- und Räumpflicht muss in einer „Übertragungsklausel“ im Mietvertrag festgehalten werden.

In einer solchen Klausel ist ausführlich zu schildern, wie oft und wann der Mieter den Gehweg zu räumen hat. „Außerdem ist der Vermieter dafür verantwortlich, regelmäßig zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Streupflicht auch nachkommt. Ist die Formulierung in der Übertragungsklausel zu wage oder kontrolliert der Vermieter die Ausführung nicht, so muss er selbst haften“, warnt der Rechtsexperte. Auch beim Engagieren eines professionellen Räumungsdiensts hat der Vermieter sicherzustellen, dass dieser ordnungsgemäß den Schnee wegräumt und den Bürgersteig streut.

Wann muss gestreut werden?

Vermieter können ihre Mieter nicht dazu anhalten, bereits morgen früh um sieben Uhr zu streuen, da sie auch selbst nicht dazu verpflichtet wären. Ausnahme: „Befindet sich im Mietobjekt ein Geschäft, das bereits zu dieser Uhrzeit geöffnet hat, wie zum Beispiel eine Bäckerei, so ist der Gehweg schon früh morgens zu streuen“, erklärt Mingers.

Dachlawinen und Eiszapfen

„Der Vermieter muss Dachlawinen vorbeugen, zum Beispiel durch das Anbringen von Schneefanggittern. Dies ist nicht in jedem Bundesland verpflichtend – würde allerdings ein Passant durch eine Dachlawine verletzt, so hat der Vermieter gegebenenfalls seine Schmerzensgeldforderung zu begleichen“, so der Rechtsanwalt.

Zum Entfernen von Eiszapfen ist der Vermieter nicht in jedem Fall verpflichtet. Gelingt ihm die Beseitigung nicht, so sollte ein professioneller Dienstleister engagiert werden. Sind diverse Dienstleister in der Winterzeit überlastet, ist es ausreichend, die Gefahrenstellen mit Flatterband abzusperren oder Warnschilder aufzustellen. Auch solche Pflichten darf der Vermieter mit einer Klausel auf seine Mieter übertragen.
Autor: red

Kommentare
76er
03.12.2017, 11.56 Uhr
Toller Beitrag aber Stadt ist schlechtes Vorbild
Toller Beitrag aber was nützen Eis und Schnee freie Bürgersteige und Grundstücke wenn es wie heute die Stadt und Servicegesellschaft nicht schafft die Strassen frei zu machen.
Rettungsdienste haben nur unter grössten Anstrengungen und mit Schlitterpartien das Krankenhaus erreicht. Auch die Klinik selbst hat noch nicht mit Schnee anscheinend gerechnet da auch dort kaum geräumt wurde.
Ist ja nicht so das seit Mitte der Woche der Wetterbericht auf Schneefall hingewiesen hat.
Hauptsache man fährt die Woche über die Winterdienstfahrzeuge spazieren.
bella 66
03.12.2017, 15.23 Uhr
Räumpflicht
Bei uns in der Strasse ist, laut Bescheid, alle ungeraden Jahreszahlen der Nachbar gegenüber dran mit Räumen, was er aber nicht tut. Heute früh ist eine ältere Dame schon ausgerutscht, vielleicht rüttelt eine Schadensersatzforderung ihn mal munter.
Franziskus
03.12.2017, 15.48 Uhr
Die Kommunen
scheinen die Straßen auch Sonntags nicht zu räumen.
Warum eigentlich nicht ?
In anderen Bundesländer fahren die Räumfahrzeuge,
selbst rund um die Uhr, wenn es sein muß ?
Franziskus
03.12.2017, 16.36 Uhr
Hier gibt es Arbeitnehmer
die in andere Orte fahren um in Schichten zu arbeiten.
Und sie zahlen Steuern, hier im Kyffhäuserkreis .
Darüber sollte man nachdenken ! !
Sonntagsradler 2
04.12.2017, 08.06 Uhr
Hier haben aber einige ein kurzes Nervenkostüm
Das erste Schneeflöckchen und man schreit, nur weil nicht nach Ihren Sinne nicht gleich geräumt wird, auf gut deutsch gesagt nach Neuwahlen. :-))
Paulinchen
04.12.2017, 11.22 Uhr
Ist mir immer wieder ein Rätsel...
...wenn drei Schneeflocken vom Himmel fallen, bricht das Chaos aus. Nur gut, dass unser Klima immer wärmer wird, dann hat dieses Elend bald ein Ende.
Oder ist das dann auch wieder nicht recht? Schon gelesen - in Skandinavien leiden die Bewohner im Winter immer an Hunger? Ähnlich geht es den Menschen in der Schweiz u. Österreich . Ab der ersten Schneeflocke geht niemand mehr zur Schule zur Arbeit und alle Geschäfte haben geschlossen. ;-)

Was war doch vor wenigen Wochen auf einem Foto in dieser Zeitung zu sehen, ein voller Salzbunker, darunter die Schlagzeile: "Der Schnee kann kommen".
trabijuergen
04.12.2017, 15.10 Uhr
Genau, Paulinchen,
so stand es geschrieben. "Wir sind auf den Winter vorbereitet." Deshalb stehen auch die Autos dann quer. Als Ausrede heißt es dann "unangepaßte Fahrweise".
Geht ja auch garnicht, wie kann es im Dezember schneien? Frechheit.
Franziskus
04.12.2017, 21.24 Uhr
Siehe Artikel
Die Autobahnpolizei meldet...
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