eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 09:30 Uhr
04.03.2018
Fünf Fachbegriffe für Bauherren

Von Prolongation bis Nießbrauch

Zu Beginn eines jeden Bauprojekts befinden sich zahlreiche Häuslebauer auf einem unbekannten Terrain: Viele Fachausdrücke klingen beinahe wie eine Fremdsprache in den Ohren eines Branchenneulings. Dabei gibt es ein paar Fachbegriffe, die jeder zukünftige Eigentümer kennen sollte, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de...

Prolongation

Bei der Prolongation handelt es sich um einen häufig angewendeten Vorgang bei Finanzierungen: Ein Darlehen, bei dem die Zinsbindung endet, wird mit demselben Darlehensgeber verlängert. Anders als bei einer Umschuldung werden hier nur die Zinsen neu angepasst.

Muskelhypothek

Die Muskelhypothek bezeichnet die Eigenleistung des Bauherrn. Indem Häuslebauer selbst Hand anlegen, sparen sie in einem gewissen Umfang Handwerkerkosten.

Anzeige symplr
„Die Eigenleistung ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die Kredithöhe zu minimieren. Allerdings überschätzen sich gerade unerfahrene Bauherren häufig und verursachen so im schlimmsten Fall eine längere Bauzeit und höhere Kosten. Deshalb sollten sie nur die Arbeiten als Muskelhypothek einberechnen, die sie wirklich leisten können, wie beispielsweise Tapezieren oder das Verlegen von Laminat“, rät Scharfenorth.

Nießbrauch

Beim Nießbrauch handelt es sich um die Belastung der Immobilie in Abteilung II des Grundbuches zugunsten einer bestimmten Person. Dadurch ist sie berechtigt, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen. Ein Beispiel: Wenn Eltern ihr Haus an ihre Kinder verkaufen, um eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu vermeiden, können sie im Gegenzug ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vereinbaren. Hierdurch profitieren beide Seiten, denn die Eltern können bis zu ihrem Tod zuhause wohnen bleiben, während die Kinder über eine sichere Kapitalanlage verfügen. Allerdings wird die Immobilie im Falle eines Streits nahezu unverkäuflich, da kaum ein potenzieller Käufer ein Haus erwerben möchte, das er nicht nutzen kann.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Fachbegriff für eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die meist nur für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser benötigt wird. Diese besagt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Wohnungen baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und über einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen verfügen.

Notaranderkonto

Das Notaranderkonto bezeichnet ein Bankkonto, das auf den Namen des Notars zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder eingerichtet wird. Dies kann für Bauherren dann sinnvoll sein, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung nötig ist, aber die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Der zuständige Notar sorgt dann für die zweckmäßige Verwendung der Gelder. Soll der Traum vom Haus verwirklicht werden, stellt sich die Frage nach der passenden Finanzierung. Wie hoch die Hypothekenzinsen ausfallen, erfahren Interessierte tagesaktuell unter https://www.baufi24.de/tagesaktuelle-hypothekenzinsen/.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr