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Mo, 09:57 Uhr
21.05.2018
Fußball-WM: Public Viewing erfreut Fans

Und birgt Gefahren für Veranstalter

Das Warten auf den Fußball-Sommer hat ein Ende: Deutschland freut sich auf die WM in Russland und das gemeinsame Mitfiebern beim Public Viewing. Für die Dauer der WM wurden sogar die Lärmschutzregeln gelockert - Open-Air-Übertragungen sind auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr erlaubt...


Die Fans haben ihre Freude am Public Viewing - es muss aber immer auch jemanden geben, der es veranstaltet. Und aus Sicht des Veranstalters kann es bei einem solchen Event schnell zu kleinen oder größeren Schäden kommen, für die er haften muss.

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Das gilt etwa dann, wenn ein Besucher über das Beamerkabel stolpert und sich dabei verletzt. Für die daraus entstehenden Folgeschäden muss der Veranstalter aufkommen. Haften muss er auch, wenn er einen Raum anmietet und es dort zu Beschädigungen kommt, weil Unbefugte ihn betreten konnten und Schäden angerichtet haben.

Ein Risikofaktor ist immer auch die Bühne - wird sie nicht ordnungsgemäß aufgebaut, kann sich daran schnell jemand verletzen, auch hier liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Gegen unvorhersehbare Ereignisse und daraus entstehende Schäden können sich Veranstalter schützen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung "Profi-Schutz" von Axa etwa bietet einen umfassenden Versicherungsschutz: von Personen- über Mietsach- bis hin zu Umweltschäden. Die Police kann um zusätzliche Deckungsbausteine erweitert werden, beispielsweise beim Einsatz von Zuschauertribünen.

Veranstaltungsabsage kann teuer werden

Unvorhersehbares kann Veranstaltungspläne schnell durcheinanderbringen oder platzen lassen. Gerade bei Open-Air-Festivals oder Straßenfesten kann das Wetter einen Strich durch die Rechnung machen. Muss eine Veranstaltung wegen eines Unwetters mit Starkregen abgesagt werden, ist der Schaden für den Veranstalter meist groß: Personal, Catering und Künstler müssen bezahlt werden, auch wenn die Einnahmen ausfallen. Bereits bezahlte Tickets müssen unter Umständen rückerstattet werden.

Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung übernimmt die Veranstaltungsausfallversicherung die aufgewendeten Kosten beziehungsweise Mehrkosten für beispielsweise Werbung, Mieten, Gehälter und Gagen. Sie greift bei gravierenden Ereignissen, etwa einer Terrordrohung - aber auch dann, wenn sich die Anreise eines Künstlers verzögert. Einen umfassenden Schutz für Veranstalter bietet eine Kombination aus Veranstalterhaftpflicht- und Veranstaltungsausfallversicherung. "Sie ist für jede Art von Veranstaltung sinnvoll, sowohl Open Air als auch Indoor", so Laura Hosse, Expertin für Veranstaltungsversicherungen beim Versicherer. Unter www.axa.de/veranstaltungsversicherung gibt es mehr Informationen.

Daten & Fakten

Für Schäden bei Veranstaltungen wie bei einem Public Viewing während der WM können sich die Organisatoren gezielt schützen:
  • Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet den Organisatoren von Veranstaltungen umfassenden Schutz gegen Drittschäden.
  • Falls eine Veranstaltung nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss, schützt eine Veranstaltungsausfallversicherung vor den finanziellen Folgen.
  • Mit speziellen Versicherungen sollten sich alle schützen, die Veranstaltungen planen und durchführen: Eventagenturen, Konzert- und Tourneeveranstalter, Location-Betreiber, Museen und Theater, aber auch Städte und Gemeinden sowie Restaurants, Hotels und Vereine.
Autor: red

Kommentare
tannhäuser
21.05.2018, 15.41 Uhr
Das sind normale Risiken!
Die musste schon immer jeder Veranstalter solcher Events tragen.

Dazu sind aber neue gekommen, die Gefahren für Leib und Leben bedeuten und beispielsweise für Poller bei Zufahrten zu Weihnachtsmärkten führen.

Aber man ist auch nicht gefeit davor, an der Ampel Opfer von durchgeknallten Rasern bei illegalen Wettrennen zu werden, wie zuletzt wieder häufiger geschehen.

Es gibt keinen vollkommenen Schutz vor Gefahren, aber man sollte sie auch nicht ignorieren oder gar grosszügig zu sich einladen.

Panik nein, Totschweigen und Vertuschen aber auch nicht.
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