eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 17:59 Uhr
30.06.2018
Was es sonst noch gibt

"Es gibt Wichtigeres als Körpergröße.."

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Mindestkörpergröße von Polizeibeamtinnen weist Thüringens Innenminister Georg Maier auf eine abweichende Regelung im Freistaat hin. „Die von dem Urteil betroffenen Auszubildenden können sich gerne in Thüringen für den Polizeidienst bewerben“, betont der Minister....

Anzeige symplr
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hatte am Donnerstag (28. Juni) entschieden, dass die Mindestgröße für Polizeibeamte von 1,63 Meter in Nordrhein-Westfalen rechtens ist. Die Mindestgröße für Polizeibeamte beträgt in Thüringen dagegen 1,60 Meter (Paragraf 4 Abs. 1 Nr. 3 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst). Hiervon kann das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auch Ausnahmen zulassen (Paragraf 4 Abs. 4 ThürAPOPVD).

„Viele Polizeibewerberinnen und -bewerber sind körperlich und geistig topfit und die Polizeilaufbahn hält so vielfältige Aufgaben bereit, bei denen es nicht auf die Körpergröße ankommt. Deshalb gibt es in Thüringen von der Mindestgröße auch eine Ausnahmemöglichkeit, die ich ausdrücklich begrüße. Für die Thüringer Polizei ist ein kluger Kopf wichtiger als eine bestimmte Körpergröße“, so abschließend der Innenminister.
Autor: en

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr