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Briefwahl - wie geht das?

Freitag, 18. August 2017, 11:22 Uhr
Wer wählen will, aber am 24. September nicht in der Lage den eigenen Wahlbezirk aufzusuchen, der hat die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. Wie das genau funktioniert erläutert Landeswahlleiter Günter Krombholz...

„Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Um die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, sollte spätestens bis zum 20. September, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden.

Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung. Den ausgefüllten Wahlscheinantrag können Sie entweder bei der Gemeindebehörde abgeben oder bei Postversand in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde absenden.
Für die elektronische Antragstellung haben der Landeswahlleiter und viele Gemeinden auf ihrer Homepage ein Online-Formular eingestellt (www.wahlen.thueringen.de oder direkt auf der Internetseite der Gemeinde).
Der Antrag kann aber auch mit einer formlosen E-Mail oder per Telefax, die jedoch die erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Wählerverzeichnisnummer) unbedingt enthalten müssen, gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern entweder durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer „Briefwahl vor Ort“. Dabei kann direkt vor Ort in einer der zuständigen Briefwahlstellen der Gemeinde abgestimmt werden. Der Vorteil - Sie sparen sich die Postwege!
Dazu sollten die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

Der Wahlberechtigte erhält folgende Briefwahlunterlagen: 1. das Merkblatt mit Erläuterungen zur Briefwahl, 2. einen amtlichen Wahlschein für die Bundestagswahl, 3. den amtlichen Stimmzettel der Bundestagswahl für den Wahlkreis, in dem er sein Wahlrecht ausüben kann, 4. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und 5. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag (Transportumschlag).

Folgendes ist bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu beachten: 1. Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel;
2. er legt den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen;
3. er unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums;
4. er steckt den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag (Transportumschlag), verschließt diesen und übersendet den roten Wahlbrief rechtzeitig durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden.

Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur im blauen Stimmzettelumschlag in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe kann daher nicht berücksichtigt werden.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die “Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.
Autor: red

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