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Landesintegrationsgesetz

CDU-Fraktion stellt Vorentwurf zur Debatte

Montag, 09. Juli 2018, 15:04 Uhr
Die CDU-Fraktion will mit einem Thüringer Integrationsgesetz die Integration für politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge fördern, die bleibeberechtigt sind. Der Vorentwurf für das Gesetz sieht unter anderem verbindliche Integrationsvereinbarungen für anerkannte Flüchtlinge und Vorschaltklassen für die Sprache- und Wertevermittlung vor...


„Wir wollen all jene wirksamer integrieren, die längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden“, sagte der Vorsitzende der Fraktion, Mike Mohring. Der Entwurf aus dem Facharbeitskreis für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wird in dieser Woche allen mit Integrationsfragen in Thüringen befassten Organisationen und Institutionen zugeleitet.

Im Licht der Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge will die Fraktion den Entwurf weiter bearbeiten, beschließen und anschließend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Beratung mit den anderen Fraktionen im Thüringer Landtag einbringen.

Das Integrationsgesetz richtet sich an Asylberechtigte, alle politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlinge, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten. Die Integrationsförderung ist nicht für Personen vorgesehen, die ausreisen müssen oder deren Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt worden ist. Wer in Deutschland bleibeberechtigt ist, soll zukünftig in den geplanten AnKER-Zentren abschließend geklärt werden.

Die Einrichtung solcher Zentren auch in Thüringen fordert die CDU-Fraktion von der Landesregierung ein. „Sobald das Aufenthaltsrecht geklärt ist, beziehungsweise ein dauerhaftes und rechtmäßiges Aufenthaltsrecht zu erwarten ist, muss die Integration konsequenter als bisher vorangetrieben werden und unmittelbar bei der Verteilung auf die Kommunen aus den AnKER-Zentren ansetzen. Uns geht es darum, dass diese Menschen in Deutschland ankommen, die Sprache beherrschen, Arbeit bekommen, am öffentlichen Leben teilnehmen, Werte und Alltagskultur im Land schnell verinnerlichen und sich nicht in ihrer Herkunftskultur abkapseln“, so Mohring.

Die Förderung der Integration und die Pflicht zur Integration sind dem Entwurf zufolge zwei Seiten einer Medaille. Ein wesentliches Instrument, beides zusammen zu bringen, soll eine Integrationsvereinbarung sein, die zwischen jedem Bleiberechtigten und der jeweiligen Ausländerbehörde des Landkreises oder Kreisfreier Städte abgeschlossen wird. Die Integrationsbeauftragte des Landes und der Landesintegrationsrat sollen im Gesetz verankert und damit aufgewertet werden. Im Vorentwurf hat der Arbeitskreis der Fraktion auch eine Rückkehrberatung vorgesehen. „Sie richtet sich nicht allein an jene, die nicht bleiben können, sondern auch an jene, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben wollen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Autor: red

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