Fr, 11:06 Uhr
01.03.2024
Internetportal des Umweltministeriums freigeschaltet
Wasserentnahme muss berichtet werden
Seit dem 1. Januar müssen die jährlichen Wassermengen, die aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern entnommen werden, unaufgefordert an das Thüringer Landesamt für Umwelt berichtet werden, sofern sie eine erlaubnispflichtige Menge überschreiten...
Dazu werden alle Bürger, Unternehmen und Organisationen durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet. Sie gilt bereits seit Anfang 2023 und gab allen Wassernutzern ein Jahr lang Zeit, die von ihnen entnommenen Wassermengen zu messen.
Die Meldungen sind ab sofort ausschließlich elektronisch über ein eigens dazu bereitgestelltes Internetportal auf den Seiten des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de vorzunehmen. Dort werden auch umfangreiche Informationen zur Erlaubnis- und Berichtspflicht, Ausfüllhinweise, Dokumentvorlagen sowie verständliche Videoanleitungen zur Datenübermittlung bereitgestellt.
Die Berichtspflicht gilt für alle Entnahmen aus Oberflächengewässern, die über Pumpen oder Entnahmeleitungen erfolgen. Ausgenommen ist nur der sogenannte Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser durch Schöpfen, z. B. mit Kannen oder Eimern, sowie das Tränken von Tieren. Bei Grundwasserentnahmen sind die Ausnahmen weiter gefasst. Wer einen Brunnen oder eine Quelle nur für den eigenen Haushalt nutzt, dazu zählt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten, fällt in der Regel unter die Erlaubnisfreiheit. Sie gilt bis zu einer Jahresentnahmemenge von 2000 m³, bis zu der auch die Berichtspflicht entfällt. Das gilt jedoch nicht, wenn zum Beispiel über einen zentralen Brunnen in einer Gartenanlage mehrere Gartennutzer versorgt werden.
Die Kenntnis der in einem Gebiet tatsächlich entnommenen Wassermengen aus dem Grundwasser und den Oberflächengewässern ist unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie. Sie dient dazu, einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und das kostbare Gut Wasser fair zu bewirtschaften. Das ist umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürreperioden auftreten.
Autor: redDazu werden alle Bürger, Unternehmen und Organisationen durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet. Sie gilt bereits seit Anfang 2023 und gab allen Wassernutzern ein Jahr lang Zeit, die von ihnen entnommenen Wassermengen zu messen.
Die Meldungen sind ab sofort ausschließlich elektronisch über ein eigens dazu bereitgestelltes Internetportal auf den Seiten des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de vorzunehmen. Dort werden auch umfangreiche Informationen zur Erlaubnis- und Berichtspflicht, Ausfüllhinweise, Dokumentvorlagen sowie verständliche Videoanleitungen zur Datenübermittlung bereitgestellt.
Die Berichtspflicht gilt für alle Entnahmen aus Oberflächengewässern, die über Pumpen oder Entnahmeleitungen erfolgen. Ausgenommen ist nur der sogenannte Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser durch Schöpfen, z. B. mit Kannen oder Eimern, sowie das Tränken von Tieren. Bei Grundwasserentnahmen sind die Ausnahmen weiter gefasst. Wer einen Brunnen oder eine Quelle nur für den eigenen Haushalt nutzt, dazu zählt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten, fällt in der Regel unter die Erlaubnisfreiheit. Sie gilt bis zu einer Jahresentnahmemenge von 2000 m³, bis zu der auch die Berichtspflicht entfällt. Das gilt jedoch nicht, wenn zum Beispiel über einen zentralen Brunnen in einer Gartenanlage mehrere Gartennutzer versorgt werden.
Die Kenntnis der in einem Gebiet tatsächlich entnommenen Wassermengen aus dem Grundwasser und den Oberflächengewässern ist unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie. Sie dient dazu, einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und das kostbare Gut Wasser fair zu bewirtschaften. Das ist umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürreperioden auftreten.
Kommentare
stadler
01.03.2024, 14.22 Uhr
Wer kennt sie nicht,
die unentwegten Wasserschöpfer.
Sie schöpfen und schöpfen.
Es wird langsam Zeit,
das der TLUBN da einen Riegel
vorschiebt!
Endlich, seit der Römerzeit,
darf nicht jeder dahergewohnte
einfach so schöpfen.
Da sei die:
"Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung"
vor!
Endlich
wird dem Bürger gezeigt,
Wo der Hammer hängt.
Wo kämen wir denn hin,
wenn jeder seine Ausatemluft zum CO2
Austrieb missbraucht
und sich erkeckt,
mit etwas aufgefangenem Regenwasser, ohne
Abgaben zu leisten,
sein Gärtchen zu pflegen?
Nun hört es aber auf!
Wir alle können so froh sein.
Sie schöpfen und schöpfen.
Es wird langsam Zeit,
das der TLUBN da einen Riegel
vorschiebt!
Endlich, seit der Römerzeit,
darf nicht jeder dahergewohnte
einfach so schöpfen.
Da sei die:
"Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung"
vor!
Endlich
wird dem Bürger gezeigt,
Wo der Hammer hängt.
Wo kämen wir denn hin,
wenn jeder seine Ausatemluft zum CO2
Austrieb missbraucht
und sich erkeckt,
mit etwas aufgefangenem Regenwasser, ohne
Abgaben zu leisten,
sein Gärtchen zu pflegen?
Nun hört es aber auf!
Wir alle können so froh sein.
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diskobolos
01.03.2024, 18.28 Uhr
Das Thema ist ernster als mancher denkt
Die Trockenjahre 2018-20 haben zu einem großen Wasserdefizit im Boden und in manchen Gewässern geführt. Man erinnert sich noch daran, dass es im vergangenen Jahr große Wasserkanppheit in Spanien gab.
Erst seit kurzem ist der Allgemeinheit bekannt, dass es weitgehend unbekannt ist, wer in D wie viel Wasser der Natur entnimmt. Im Übrigen weitestgehend kostenlos. Damit auch in Zukunft für jeden genügend Wasser zur Verfügung steht, muss erfasst werden, welche Großverbraucher wann, wo und in welchen Mengen diese knappe Ressource verbrauchen.
Um darüber einen ersten Überblick zu erhalten, gibt es diese Verordnung. Sie ist wohl längs überfällig. Kleinverbraucher sind von ihr nicht betroffen, aber die großen müssen nun Angaben machen. Wer darin eine unnötige Bürokratie sieht, hat das Thema nicht verstanden . . .
Erst seit kurzem ist der Allgemeinheit bekannt, dass es weitgehend unbekannt ist, wer in D wie viel Wasser der Natur entnimmt. Im Übrigen weitestgehend kostenlos. Damit auch in Zukunft für jeden genügend Wasser zur Verfügung steht, muss erfasst werden, welche Großverbraucher wann, wo und in welchen Mengen diese knappe Ressource verbrauchen.
Um darüber einen ersten Überblick zu erhalten, gibt es diese Verordnung. Sie ist wohl längs überfällig. Kleinverbraucher sind von ihr nicht betroffen, aber die großen müssen nun Angaben machen. Wer darin eine unnötige Bürokratie sieht, hat das Thema nicht verstanden . . .
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stadler
01.03.2024, 19.43 Uhr
Wer kennt ihn nicht,
den diskobolos.
"Frech wie Oscar" springt er über jedes Stöckchen.
Vielleicht wäre es angeraten,
die ganze aufgescheuchte Diskussion etwas abkühlen zu lassen?
-"der Russe" ist ganz knapp davor,
in der Ukraine zu verlieren,
so denn ordentlich Waffen geliefert würden,
bedroht aber Europa mit
Invasion.
-Keiner weiß mehr,
welche Seite des Kissens mit Tränen zu netzen wäre.
Wird es heiß? Wird es kalt?
Gibt es Überschwemmung,
oder eine katastrophale Dürre?
Oh Jott, oh Jott.
Wie wird das alles enden,
wenn endlich dieser
Daueralarm aufhört?
"Frech wie Oscar" springt er über jedes Stöckchen.
Vielleicht wäre es angeraten,
die ganze aufgescheuchte Diskussion etwas abkühlen zu lassen?
-"der Russe" ist ganz knapp davor,
in der Ukraine zu verlieren,
so denn ordentlich Waffen geliefert würden,
bedroht aber Europa mit
Invasion.
-Keiner weiß mehr,
welche Seite des Kissens mit Tränen zu netzen wäre.
Wird es heiß? Wird es kalt?
Gibt es Überschwemmung,
oder eine katastrophale Dürre?
Oh Jott, oh Jott.
Wie wird das alles enden,
wenn endlich dieser
Daueralarm aufhört?
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diskobolos
01.03.2024, 20.57 Uhr
Ich weiß zwar nicht, welche meiner sachlichen Aussagen
Sie als "frech" ansehen. Vielleicht könnten Sie das noch mal erläutern.
Aber vielleicht sollten Sie vorher mal den Artikel in Ruhe lesen. Ich bin überzeugt, dass sie ihn dann bessser verstehen können. Was Sie so schreiben hat nicht viel Bezug dazu . . .
Aber vielleicht sollten Sie vorher mal den Artikel in Ruhe lesen. Ich bin überzeugt, dass sie ihn dann bessser verstehen können. Was Sie so schreiben hat nicht viel Bezug dazu . . .
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Lautaro
02.03.2024, 12.22 Uhr
Nun Herr diskobolos....
Ich bin da ganz bei ihnen.
Staunend habe ich Grundstückseigentümer im Alter von 78 Jahren erlebt, welche mit Hilfe ihrer Erfahrungen sich selbst halfen. Mit einer Brechstange und anderem Zubehör sicherte sich dieser, von Gebühren genervte Zeitgenosse, einen Zugang zum Grundwasser. Drehend und schlagend hat sich dieser ältere Herr den Zugang erkämpft.
Dass diese Menschen von dieser Verordnung nicht betroffen sind, haben sie doch klar herausgestellt.
Deshalb verstehe ich die Kritik an Ihrem ersten Kommentar nicht.
Staunend habe ich Grundstückseigentümer im Alter von 78 Jahren erlebt, welche mit Hilfe ihrer Erfahrungen sich selbst halfen. Mit einer Brechstange und anderem Zubehör sicherte sich dieser, von Gebühren genervte Zeitgenosse, einen Zugang zum Grundwasser. Drehend und schlagend hat sich dieser ältere Herr den Zugang erkämpft.
Dass diese Menschen von dieser Verordnung nicht betroffen sind, haben sie doch klar herausgestellt.
Deshalb verstehe ich die Kritik an Ihrem ersten Kommentar nicht.
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Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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