Do, 09:17 Uhr
06.02.2025
Aus dem Landtag
Gerbothe: Grundsteuer braucht mehr Fairness
Die Nordhäuser CDU-Abgeordnete Carolin Gerbothe setzt auf eine gerechtere Gestaltung bei der Grundsteuer und strebt dazu mit Ihrer Fraktion im Landtag eine zeitnahe gesetzliche Regelung an...
Der Gang zum Briefkasten ist für viele Menschen im Landkreis Nordhausen derzeit mit einem Schockmoment verbunden. Die Neuberechnung der Grundsteuer führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für viele Privathausbesitzer, die oftmals über Gebühr belastet werden.
Des Weiteren kommt es im Freistaat in einigen Regionen zu einer massiven Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen. Aus diesem Grund besteht auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dringender Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es, zügig zu einer Anpassung für 2026 zu kommen, sagt dazu die Sprecherin für Landwirtschaft und den ländlichen Raum der Thüringer CDU-Fraktion Carolin Gerbothe.
Die Vorgängerregierung in Thüringen hatte das vom Bund beschlossene Modell unverändert übernommen. Die Reform führt aktuell dazu, dass insbesondere Privathausbesitzer stärker belastet werden, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Das sei nicht sozial gerecht und müsse überprüft werden, so Gerbothe.
Konkret setzt Carolin Gerbothe und die CDU-Fraktion darauf, die vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um zu einer Entlastung zu kommen. So habe beispielsweise der Landtag von Sachsen-Anhalt das Problem der Mehrbelastung von Privathausbesitzern frühzeitig erkannt und gesetzlich gegengesteuert, erinnert Gerbothe. Wir können in Thüringen nicht einfach nur zusehen. Es braucht einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten. Wir wollen mit einer gesetzlichen Regelung deshalb mehr Flexibilität und damit Fairness bei der Grundsteuer schaffen, so die örtliche Landtagsabgeordnete. Dies müsse zeitnah passieren, damit eine Wirkung ab nächstem Jahr umgesetzt werden könne.
Autor: redDer Gang zum Briefkasten ist für viele Menschen im Landkreis Nordhausen derzeit mit einem Schockmoment verbunden. Die Neuberechnung der Grundsteuer führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für viele Privathausbesitzer, die oftmals über Gebühr belastet werden.
Des Weiteren kommt es im Freistaat in einigen Regionen zu einer massiven Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen. Aus diesem Grund besteht auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dringender Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es, zügig zu einer Anpassung für 2026 zu kommen, sagt dazu die Sprecherin für Landwirtschaft und den ländlichen Raum der Thüringer CDU-Fraktion Carolin Gerbothe.
Die Vorgängerregierung in Thüringen hatte das vom Bund beschlossene Modell unverändert übernommen. Die Reform führt aktuell dazu, dass insbesondere Privathausbesitzer stärker belastet werden, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Das sei nicht sozial gerecht und müsse überprüft werden, so Gerbothe.
Konkret setzt Carolin Gerbothe und die CDU-Fraktion darauf, die vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um zu einer Entlastung zu kommen. So habe beispielsweise der Landtag von Sachsen-Anhalt das Problem der Mehrbelastung von Privathausbesitzern frühzeitig erkannt und gesetzlich gegengesteuert, erinnert Gerbothe. Wir können in Thüringen nicht einfach nur zusehen. Es braucht einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten. Wir wollen mit einer gesetzlichen Regelung deshalb mehr Flexibilität und damit Fairness bei der Grundsteuer schaffen, so die örtliche Landtagsabgeordnete. Dies müsse zeitnah passieren, damit eine Wirkung ab nächstem Jahr umgesetzt werden könne.