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Do, 15:47 Uhr
23.07.2026
Verlängerung schließt eine gefährliche Rechtslücke

Täter besser und schneller identifizieren

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat über die Verlängerung der sogenannten CSAM-Interimsverordnung. Mit der Annahme der Änderungen des Europäischen Parlaments durch den Rat wird die seit April bestehende Rechtslücke geschlossen...

Kommunikationsdienste erhalten damit erneut eine unionsweit harmonisierte Rechtsgrundlage, um freiwillig bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch sowie Grooming-Versuche zu erkennen und an die zuständigen Stellen zu melden.
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„Für die Ermittlerinnen und Ermittler bedeutet diese Einigung vor allem eines: Es entsteht wieder mehr Rechtssicherheit. Jeder Hinweis kann dazu beitragen, Kinder zu identifizieren, Täter zu überführen und weiteren Missbrauch zu verhindern", erklärte GdP-Vize Alexander Poitz.

Gleichzeitig macht die GdP deutlich, dass die nun beschlossene Interimsverordnung lediglich eine Übergangslösung darstellt. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, welche Folgen entstehen, wenn Europa beim Kinderschutz keine handlungsfähige Rechtsgrundlage bereitstellt. Eine solche Situation darf sich nicht wiederholen."

Die GdP weist darauf hin, dass der nun erzielte Kompromiss wichtige Fragen der künftigen digitalen Ermittlungsarbeit bewusst offenlässt. Insbesondere die geplante langfristige CSAM-Verordnung müsse den Strafverfolgungsbehörden dauerhaft einen wirksamen und rechtssicheren Rahmen bieten, um Kinder auch künftig effektiv vor sexuellem Missbrauch im Internet schützen zu können.

„Die Interimsverordnung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit. Sie ersetzt jedoch keine dauerhafte europäische Lösung. Jetzt sind Europäisches Parlament, Rat und Kommission gefordert, die Verhandlungen über die langfristige Verordnung zügig abzuschließen. Europas Ermittlerinnen und Ermittler brauchen dauerhaft verlässliche rechtliche Grundlagen – und Kinder brauchen den bestmöglichen Schutz", so Poitz.
Autor: emw

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