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Fr, 17:14 Uhr
24.07.2026
NABU und Thüringer Ornithologen fordern Stop von Kormorantötungen

Abschuss von Kormoranen können rechtliche Konsequenzen haben

Aus Sicht des NABU Thüringen und des Vereins Thüringer Ornithologen (VTO) ist der Abschuss von Kormoranen an nicht fischereiwirtschaftlich genutzten Standgewässern rechtswidrig. Jagdausübende, die an Standgewässern der Hobbyfischerei Kormorane abschießen, könnten rechtliche Folgen erleiden...

Bild:
Gruppe von Kormoranen an einem Teich (Archiv) (Foto: Eva Maria Wiegand)


Zu diesem Schluss kommt eine juristische Bewertung, die den Verbänden vorliegt.

Der Kormoranabschuss ist nicht gerechtfertigt
Hintergrund: Mit der Novellierung der Thüringer Kormoranverordnung im März 2026 will Thüringens Umweltminister und Fischereiingenieur Tilo Kummer den Abschuss von Kormoranen an Standgewässern erlauben, die nicht in erwerbswirtschaftlicher Teichwirtschaft und Fischzucht genutzt werden. Das gilt auch für ein Gebiet von 250 Metern um diese Standgewässer.

Nach Angaben der neuen Verordnung soll diese Maßnahme dem Schutz der „natürlich vorkommenden Tierwelt“ dienen. Gemeint sind damit in erster Linie Fische, welche Kormoranen als Nahrung nutzen und die damit angeblich geschützt werden sollen. Laut NABU und VTO wird allerdings ein großer Teil der Fische in Angelgewässern künstlich eingesetzt. Oft sind es dort auch keine einheimischen Arten, wie beispielsweise die Regenbogenforelle aus Nordamerika.

Das Töten von Kormoranen zum Schutz eingesetzter Fische ist auch nach der Neuregelung des Paragraph 1 Abs. 1 ThürKormVO rechtswidrig und nicht von der Verordnung gedeckt.

Neben dem Schutz der „natürlich vorkommenden Tierwelt“ dürfen Kormorane entsprechend der Verordnung zudem zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden getötet werden. Da es sich bei den nicht erwerbswirtschaftlich genutzten Standgewässern um Gewässer der Hobby-Fischerei handelt, lässt sich dort kein erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden ableiten. Aus diesem Grund dürfen auch hier keine Kormorane abgeschossen werden.

Dem NABU Thüringen liegt eine entsprechende juristische Bewertung vor. Aus dieser geht hervor, dass es nach der neuen Thüringer Kormoranverordnung ausgeschlossen ist, an Standgewässern der Hobby-Fischerei Kormorane zu schießen.

Fischartenschutz statt Schuss
Da der Abschuss von Kormoranen keine heimischen Fischarten schützt, fordern NABU und VTO eine Abschaffung der Kormoranverordnung, um das sinnlose Töten der Vögel zu verhindern. Will der Umweltminister wirklich und grundlegend was zum Schutz der heimischen Fischfauna beitragen, dann sollte er endlich die Ärmel hochkrempeln und den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen auf den Weg zu bringen. Denn natürliche Gewässer mit vielen Strukturen und Dynamik, welche in der Aue Raum zur Entwicklung bekommen, sind der beste Garant für gute Bedingungen zugunsten der natürlich vorkommenden Tierwelt.
Autor: emw

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Kommentare
HisMastersVoise
26.07.2026, 00:52 Uhr
Der Gipfel des Wahnsinns !
Erst schützen NABU und Co den Kormoran und beschwören damit eine der verheerendsten Naturkatastrophen für unsere heimische Fischfauna herauf. Und nun sollen alle Schuld sein nur nicht der Kormoran und seine Züchter. Im Winter 2026 haben die Schützlinge des NABU in einem nie vorher da gewesenen Fressfeldzug praktisch alle heimischen Flussfische wie Forelle und Äsche usw vernichtet. Es haben wenige Brutfische überlebt. Und nun fordern die Totengräber mit völlig unsinnigen Thesen den Schutz genau dieser Todesvögel. Das ist der Gipfel des Wahnsinns und zwingt förmlich die Frage nach dem Geisteszustand der Intitiatoren auf. Wann stoppt endlich jemand dieses Treiben?
HisMastersVoise
27.07.2026, 15:21 Uhr
Nachgehakt !!!
Wenn man dieses Thema mit dem hiesigen Angelverein bespricht, dann erhält man plötzlich bezüglich der im NABU-Bericht vorgebrachten Vorwürfe ganz andere Informationen. Zum einen ist die Aussage, dass nur noch Regenbogenforellen und nicht heimische Fische besetz werden eine böswillige Unterstellung, die jeglicher Grundlage entbehrt. Auf die Frage, was denn der Angelverein hier gemacht hat, bekommt man die Antwort, das auch auf Grund der Förderung mit staatlichen Mitteln heimische und zumeist bedrohte Fischarten wie Bachforelle und Äsche besetzt werden. Und diese haben keine Fangfähigen Größen, damit sie sich im Gewässer entwickeln und auch vermehren können. Zur Frage, warum der Kormoran so ein Problem ist, erhält man die Antwort, das der hier auftretende Kormoran eine aus Asien eingeschleppte Unterart ist und hier eigentlich gar nicht vorkommt. Deswegen hat dieser Vogel auch keine natürlichen feinde und vermehrt sich massenhaft wie Waschbär oder Mink und wird erst reduziert, wenn der Lebensraum keine Nahrung mehr bietet. Das bedeutet faktisch das Verschwinden der heimischen Fischarten. Aus die Frage nach der Aktivierung der Gewässer wird sehr kontrovers gesehen. Im Winter 2026, so wird vom Angelverein berichtet, war es völlig irrelevant, ob die Kormorane an renaturierten oder wegen Hochwasserschutz begradigten Flussabschnitten gejagt haben. Binnen weniger Tage war ein Gewässerbereich komplett leergefressen. Somit ist die Aussage, dass ein natürlich gestaltetes Gewässer einen Kormoranangriff im erlebten Ausmaßen überstehen könnte, absoluter Unsinn. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aussagen des NABU vielfach unwahr und realitätsfern sind und aus einer völlig irrsinnigen Artenschutzpolitik herrühren. Wenn man dann die Damen und Herren NABU fragt, was denn zum Beispiel einheimische fischfressende Vögel wie Schwarzstorch, Rohrdommel, Haubentaucher, Fischadler usw. fressen sollen, wenn der Kormoran alles vernichtet hat, dann kommt laut Angelverein die Aussage des Jahrhunderts. Er soll doch bitte mehr Fische in die Gewässer setzen. Vielleicht sollten die Bürger auch die Verantwortlichen des NABU nach den Folgen ihres Handelns befragen. Der Angelverein ist für Rückfragen dankbar !!
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