Do, 10:20 Uhr
10.09.2026
Ein Blick in die Statistik
Weniger Wohnungslose in Unterbringung
Zum bundesweiten Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September soll auf diese aufmerksam gemacht werden. Der diesjährige Aktionstag steht unter dem Motto Hinschauen. Aktiv werden. – Gemeinsam gegen Wohnungsnot. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Aktionstages mitteilt, waren in Thüringen am Stichtag 31.01.2026 insgesamt 2 700 wohnungslose Menschen untergebracht…
Das waren 330 Personen weniger als 2025 (-10,9 Prozent). Die große Mehrheit der untergebrachten Wohnungslosen in Thüringen waren Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (80,9 Prozent). Während die Zahl der ausländischen Wohnungslosen in Unterkünften in Thüringen um 14,0 Prozent (-355 Personen) sank, stieg die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit um 5,1 Prozent (+25 Personen). Dementsprechend sank auch der Anteil der ausländischen Wohnungslosen im Vergleich zum Vorjahresstichtag 31.01.2025 (Anteil 2025: 83,8 Prozent).
In Deutschland konnte man eine ähnliche Entwicklung beobachten. Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen verringerte sich insgesamt um 4,6 Prozent. Dabei nahm die Zahl der ausländischen Wohnungslosen unter ihnen um 5,7 Prozent ab, während die Zahl der deutschen Wohnungslosen in Unterkünften um 2,4 Prozent stieg. Der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen untergebrachten Wohnungslosen betrug zum 31.01.2026 in Deutschland insgesamt 85,2 Prozent und lag damit etwas höher als der Thüringenwert. Vergleicht man, wie viele untergebrachte wohnungslose Menschen es je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner* gab, belegte Thüringen im Ländervergleich den 14. Platz. Hier kamen auf 1 000 Personen durchschnittlich 1,3 untergebrachte Wohnungslose. Nur in Sachsen-Anhalt (0,5 untergebrachte Wohnungslose je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) und Mecklenburg-Vorpommern (0,4) fiel dieses Verhältnis noch geringer aus. In Hamburg waren mit 17,5 Personen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner verhältnismäßig am meisten Wohnungslose untergebracht, gefolgt von Berlin mit 15,6 Personen.
Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war. Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.
Geflüchtete werden nur dann in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.
*Bevölkerung am 31.12.2025
Autor: redDas waren 330 Personen weniger als 2025 (-10,9 Prozent). Die große Mehrheit der untergebrachten Wohnungslosen in Thüringen waren Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (80,9 Prozent). Während die Zahl der ausländischen Wohnungslosen in Unterkünften in Thüringen um 14,0 Prozent (-355 Personen) sank, stieg die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit um 5,1 Prozent (+25 Personen). Dementsprechend sank auch der Anteil der ausländischen Wohnungslosen im Vergleich zum Vorjahresstichtag 31.01.2025 (Anteil 2025: 83,8 Prozent).
In Deutschland konnte man eine ähnliche Entwicklung beobachten. Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen verringerte sich insgesamt um 4,6 Prozent. Dabei nahm die Zahl der ausländischen Wohnungslosen unter ihnen um 5,7 Prozent ab, während die Zahl der deutschen Wohnungslosen in Unterkünften um 2,4 Prozent stieg. Der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen untergebrachten Wohnungslosen betrug zum 31.01.2026 in Deutschland insgesamt 85,2 Prozent und lag damit etwas höher als der Thüringenwert. Vergleicht man, wie viele untergebrachte wohnungslose Menschen es je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner* gab, belegte Thüringen im Ländervergleich den 14. Platz. Hier kamen auf 1 000 Personen durchschnittlich 1,3 untergebrachte Wohnungslose. Nur in Sachsen-Anhalt (0,5 untergebrachte Wohnungslose je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) und Mecklenburg-Vorpommern (0,4) fiel dieses Verhältnis noch geringer aus. In Hamburg waren mit 17,5 Personen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner verhältnismäßig am meisten Wohnungslose untergebracht, gefolgt von Berlin mit 15,6 Personen.
Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war. Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.
Geflüchtete werden nur dann in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.
*Bevölkerung am 31.12.2025
