Urteil ist rechtskräftig
Donnerstag, 28. November 2013, 11:42 Uhr
Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte einen 54-jährigen Unternehmer aus Nordthüringen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Die "Vorarbeit" zu dem Verfahren war vom Zoll geleistet worden...
Außerdem muss der Verurteilte noch 7.000 Euro an zwei gemeinnützige Vereine zahlen. Das Urteil ist seit dem 10. Oktober rechtskräftig.
Ermittler und Ermittlerinnen des Hauptzollamtes Erfurt kamen dem Unternehmer
auf Grund einer Anzeige aus der Bevölkerung auf die Schliche. Umfangreiche Ermittlungen bestätigten dann den Verdacht, dass er seinen Arbeitnehmern
den Lohn teilweise oder auch ganz in bar an den Sozialkassen vorbei auszahlte. Seine Firma, die hauptsächlich Arbeitnehmer an andere Firmen verleiht, führte dadurch im Zeitraum von Juni 2005 bis November 2008 insgesamt 182.000 Euro Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für einen Teil seiner Beschäftigten zu wenig an die hierfür zuständigen Einzugsstellen ab.
Autor: redAußerdem muss der Verurteilte noch 7.000 Euro an zwei gemeinnützige Vereine zahlen. Das Urteil ist seit dem 10. Oktober rechtskräftig.
Ermittler und Ermittlerinnen des Hauptzollamtes Erfurt kamen dem Unternehmer
auf Grund einer Anzeige aus der Bevölkerung auf die Schliche. Umfangreiche Ermittlungen bestätigten dann den Verdacht, dass er seinen Arbeitnehmern
den Lohn teilweise oder auch ganz in bar an den Sozialkassen vorbei auszahlte. Seine Firma, die hauptsächlich Arbeitnehmer an andere Firmen verleiht, führte dadurch im Zeitraum von Juni 2005 bis November 2008 insgesamt 182.000 Euro Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für einen Teil seiner Beschäftigten zu wenig an die hierfür zuständigen Einzugsstellen ab.
