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Was auf den Straßen geschah

Freitag, 07. März 2014, 14:19 Uhr
Leicht verletzt wurde bei einem Unfall heute Morgen gegen 9:40 Uhr ein 66jähriger VW-Fahrer. Er befuhr die B 247 aus Richtung Mühlhausen kommend in Richtung Leinefelde. Die Ampelkreuzung bei Dingelstädt passierte er bei rot....

Ein 39jähriger Lkw-Fahrer fuhr von Kallmerode in Richtung Dingelstädt und hatte an besagter Ampelkreuzung grün. Es kam zum Zusammenstoß mit ca. 8.000 Euro Sachschaden.

Eine 58jährige Opel-Fahrerin befuhr heute Morgen gegen 05:00 Uhr die ehemalige B 80 von Beuren kommend in Richtung Ortseingang Heiligenstadt. Bei der Einfahrt in den Kreisel verlor sie vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über ihren Corsa und fuhr auf die Gründfläche des Kreisverkehrs, wo sie zum Stehen kam. Zum Unfallzeitpunkt herrschte starker Nebel. Die Fahrzeugführerin wurde leicht verletzt in das Krankenhaus Heiligenstadt verbracht. Sachschaden entstand in Höhe von etwa 3.500 Euro. Ein Abschleppdienst wurde in eigener Verantwortlichkeit angefordert.

Gestern gegen 17:45 Uhr parkte eine 55jährige Audi-Fahrerin in Heiligenstadt, Lindenallee aus und fuhr in die Richtung Obere Altstadt. Entgegen kam ihr aus der Oberen Altstadt ein 29jähriger Smart-Fahrer, welcher in die Lindenallee wollte. Im Einmündungsbereich stießen beide Fahrzeuge zusammen, wobei die Audi-Fahrerin vermutlich zu weit links fuhr. Sachschaden: ca. 3.000 Euro

Hoher Sachschaden entstand gestern kurz nach 17:30 Uhr bei einem Unfall auf der Landstraße zwischen Küllstedt in Richtung Struth. Der 19jährige Fahrer eines VW Golf kam nach einer scharfen Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, lenkte zu stark gegen und geriet dabei auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden 32jährigen Kleintransporter zusammenstieß. Beide Fahrer blieben unverletzt, jedoch entstand Totalschaden an beiden Fahrzeugen. Sachschaden: ca. 13.000 Euro

In Kirchworbis, Hauptstraße wurde gestern gegen 15:30 Uhr ein 23jähriger Audi-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er als Drogenkonsument bekannt war, wurde ihm ein freiwilliger Drogenvortest angeboten. Er lehnte diesen jedoch ab und würde lieber freiwillig einer Blutentnahme im Krankenhaus zustimmen. Diese wurde dann auch durchgeführt. Da der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln bestand, wurde ihm nach Belehrung die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt.
Autor: en

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