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KoWo erhält Geld zurück

Donnerstag, 24. April 2014, 11:57 Uhr
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld in Heilbad Heiligenstadt kann sich freuen. In ihre Kasse kommen jetzt mehr als 6000 Euro. Warum, das lesen Sie hier...

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld wurde im Auftrag des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden im Mai 2010 eine Prüfung der Abwicklung der Fenstermodernisierung am Felgentor beauftragt. Nach Einschätzungen des Staatsanwaltes diente diese Plausibilitätsprüfung jedoch lediglich dem Ziel, den Geschäftsführer zu entlasten. Eine unvoreingenommene Prüfung sollte und konnte aufgrund von fehlenden Unterlagen nicht erfolgen.

Das gefertigte Gutachten war also inhaltlich fehlerhaft und nicht geeignet, den gutachterlichen Auftrag zu erfüllen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Bürgermeister Thomas Spielmann, und der Kowo-Geschäftsführer Sebastian Döring, forderten daraufhin von der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt/ M Kostenerstattung.

In außergerichtlich geführten Vergleichsverhandlungen konnte nun vereinbart werden, dass das damals berechnete Honorar in Höhe von 6.216,56 Euro vollständig an die Kowo erstattet wird.
Autor: en

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