Beratungs- und Gesprächsangebot in Leinefelde
Für Betroffene von SED-Unrecht
Mittwoch, 13. April 2016, 07:57 Uhr
Ein Beratungs- und Gesprächsangebot für Betroffene von SED-Unrecht wird in Leinefelde am Donnerstag, 12. Mai 2016, 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr im Rathaus Wasserturm, Bahnhofstr. 43, Raum 12 angeboten. Worum geht es?....
Im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen
Nachfrage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
Autor: enIm Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen
Nachfrage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
