Katholisches Büro Thüringen
Kann-Regelung ist vom Tisch
Dienstag, 21. Juni 2016, 11:19 Uhr
Positives Signal: Rechtssicherheit für die Förderung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen. Das Katholische Büro Thüringen teilt zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit.....
In Auswertung der Anhörung zum Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz hat sich der Gleichstellungsausschuss zusammen mit dem mitberatenden Sozialausschuss des Thüringer Landtages auf eine rechtssichere Regelung auch für die Träger der allgemeinen Schwangerenberatung verständigt.
Seitens des Leiters des Katholischen Büros Thüringen, Ordinariatsrat Winfried Weinrich, wird die getroffene Regelung ausdrücklich begrüßt. Damit ist die bisherige Kann-Regelung vom Tisch. Auch Beratungsstellen, die keine Schwangerschaftskonfliktberatung erbringen, werden gefördert, wenn sie zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher Beratung mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung notwendig sind. Abschließend wird der Landtag das Gesetz in dieser Woche beraten.
Derzeit werden Schwangere und Familien in drei Beratungsstellen des Caritasverbandes beraten:
In Erfurt mit Außenstelle in Gotha und in Bad Heiligenstadt. Die Beraterinnen leisten durch ihre Beratungstätigkeit einen grundlegenden unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungszahlen spiegeln die Akzeptanz der Beratungsstellen wider: Die Gesamtzahl der Beratungen hat sich von 1.631 im Jahr 2010 auf inzwischen 1.936 Beratungsgespräche im Jahr 2015 entwickelt.
Die Caritasberatungsstellen sind auch auf folgenden Arbeitsfeldern tätig:
- Beratung bei Pränataldiagnostik und zu erwartender Behinderung des Kindes
- Begleitung nach Geburt des Kindes und der Familie bis zum dritten Lebensjahr des Kindes
- Trauerbegleitung nach Tot- oder Fehlgeburt
- Beratung zur vertraulichen Geburt
Autor: enIn Auswertung der Anhörung zum Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz hat sich der Gleichstellungsausschuss zusammen mit dem mitberatenden Sozialausschuss des Thüringer Landtages auf eine rechtssichere Regelung auch für die Träger der allgemeinen Schwangerenberatung verständigt.
Seitens des Leiters des Katholischen Büros Thüringen, Ordinariatsrat Winfried Weinrich, wird die getroffene Regelung ausdrücklich begrüßt. Damit ist die bisherige Kann-Regelung vom Tisch. Auch Beratungsstellen, die keine Schwangerschaftskonfliktberatung erbringen, werden gefördert, wenn sie zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher Beratung mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung notwendig sind. Abschließend wird der Landtag das Gesetz in dieser Woche beraten.
Derzeit werden Schwangere und Familien in drei Beratungsstellen des Caritasverbandes beraten:
In Erfurt mit Außenstelle in Gotha und in Bad Heiligenstadt. Die Beraterinnen leisten durch ihre Beratungstätigkeit einen grundlegenden unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungszahlen spiegeln die Akzeptanz der Beratungsstellen wider: Die Gesamtzahl der Beratungen hat sich von 1.631 im Jahr 2010 auf inzwischen 1.936 Beratungsgespräche im Jahr 2015 entwickelt.
Die Caritasberatungsstellen sind auch auf folgenden Arbeitsfeldern tätig:
- Beratung bei Pränataldiagnostik und zu erwartender Behinderung des Kindes
- Begleitung nach Geburt des Kindes und der Familie bis zum dritten Lebensjahr des Kindes
- Trauerbegleitung nach Tot- oder Fehlgeburt
- Beratung zur vertraulichen Geburt
