Bundespolizei zum richtigen Verhalten an Bahnübergängen
Damit Sie sicher drüber kommen
Freitag, 16. September 2016, 16:33 Uhr
In den vergangenen Wochen kam es in Thüringen wiederholt zu schweren Unfällen im Bereich von
Bahnübergängen, bei denen Personen schwer verletzt oder getötet wurden.....
Erst gestern wurde ein 67-Jähriger beim Überqueren eines
Bahnübergangs in Gotha von einem Regionalexpress erfasst und tödlich
verletzt. Gegen 21.50 Uhr hatte der Mann versucht den Bahnübergang
trotz geschlossener Schranken zu überqueren. Der Triebfahrzeugführer
gab noch ein Warnsignal ab und leitete eine Schnellbremsung ein,
dennoch gelang es ihm nicht, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu
bringen.
Am 26. August versuchte ein PKW-Fahrer die geschlossene
Halbschranke an einem Bahnübergang bei Vogelschutz (Strecke Könitz -
Unterwellenborn) zu umfahren. Das Fahrzeug, das mit vier jungen
Männern besetzt war, wurde von einem Zug der Erfurter Bahn erfasst.
Zwei der Insassen verstarben, die anderen beiden erlitten schwerste
Verletzungen.
Bereits am 20. Juli befuhr eine 51-Jährige mit ihrem PKW einen
geschlossenen Bahnübergang in der Gemeinde Weinbergen (Strecke Gotha
- Leinefelde). Das Fahrzeug wurde von einer Regionalbahn bei einer
Geschwindigkeit von circa 120 Km/h erfasst und fast 300 Meter
mitgeschliffen. Dabei wurden die Fahrerin und ein im Fahrzeug
befindliches Kind tödlich verletzt.
Auch Abseits von Bahnübergängen geschehen Unfälle. So wurde ein
61-jähriger tödlich verletzt, weil er am 13. September die Gleise an
einer dafür nicht vorgesehenen Stelle überquerte. In Erfurt wollte er
zu Fuß über die Gleise der Strecke Erfurt-Leinefelde, als ihn eine
Regionalbahn erfasste und tödlich verletzte.
In allen genannten Fällen ist wohl Unachtsamkeit und Leichtsinn
der Betroffenen für die schweren Unfälle ausschlaggebend gewesen. Aus
diesem Grund weist die Bundespolizei wiederholt auf das richtige
Verhalten an Bahnübergängen und in der Nähe von Gleisanlagen hin.
Generell gilt: Züge sind schnell! Auch viele Bahnübergänge werden
mit hohem Tempo passiert. Anders als Autos haben Züge einen langen
Bremsweg. Beim Erkennen von Hindernissen auf den Bahnübergängen oder
sonst auf den Gleisen ist es oft nicht möglich, den Zug rechtzeitig
zum Stehen zu bringen. So braucht beispielsweise ein 1.200 Tonnen
schwerer Güterzug, der mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, einen
Kilometer, bevor er nach einer Vollbremsung zum Stehen kommt. Züge
können auch nicht ausweichen.
Weiterhin gilt: Überall wo sich Straße und Schiene kreuzen, hat
die Bahn Vorfahrt! Dafür steht das rot-weiße Andreaskreuz. Diese
Verkehrszeichen muss man gerade dann unbedingt beachten, wenn es an
einem Bahnübergang kein rotes Blinklicht, keine rote Ampel und keine
Schranken gibt. Geschlossene Halbschranken dürfen unter keinen
Umständen umfahren werden! Wer sich so verhält, handelt
verantwortungslos und bringt sich und andere in Lebensgefahr. Das
gilt umso mehr, da auch auf Grund der modernen Technik manchmal nur
wenige Sekunden zwischen dem Schließen der Schranke und dem Queren
des Zuges liegen.
Die allermeisten Unfälle wären vermeidbar, würden sich Auto- und
Mopedfahrer, Radler und Fußgänger am Bahnübergang an die
Verkehrsregeln halten. Und so ist man an Bahnübergängen auf der
sicheren Seite:
Autofahrer dürfen sich Bahnübergängen nur mit mäßiger
Geschwindigkeit nähern, um dadurch eine gründliche Beobachtung der
Bahnstrecke zu ermöglichen. Rotes Blinklicht, rote Ampel,
geschlossene Schranke heißen Stopp, keinen Meter weiter! Diese Regel
gilt nicht nur, bis ein Zug vorbei gefahren ist, sondern bis sich die
Schranke öffnet und das Rotlicht ausgeht. An Bahnübergängen, die
keine technischen Sicherungen haben, sondern mit einem Andreaskreuz
ausgestattet sind, sind immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht
gefordert. Daher gilt: Tempo verringern, nach links und nach rechts
blicken, besser zweimal schauen!
Abseits offizieller Bahnübergänge dürfen Gleise unter keinen
Umständen überquert werden.
Autor: enBahnübergängen, bei denen Personen schwer verletzt oder getötet wurden.....
Erst gestern wurde ein 67-Jähriger beim Überqueren eines
Bahnübergangs in Gotha von einem Regionalexpress erfasst und tödlich
verletzt. Gegen 21.50 Uhr hatte der Mann versucht den Bahnübergang
trotz geschlossener Schranken zu überqueren. Der Triebfahrzeugführer
gab noch ein Warnsignal ab und leitete eine Schnellbremsung ein,
dennoch gelang es ihm nicht, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu
bringen.
Am 26. August versuchte ein PKW-Fahrer die geschlossene
Halbschranke an einem Bahnübergang bei Vogelschutz (Strecke Könitz -
Unterwellenborn) zu umfahren. Das Fahrzeug, das mit vier jungen
Männern besetzt war, wurde von einem Zug der Erfurter Bahn erfasst.
Zwei der Insassen verstarben, die anderen beiden erlitten schwerste
Verletzungen.
Bereits am 20. Juli befuhr eine 51-Jährige mit ihrem PKW einen
geschlossenen Bahnübergang in der Gemeinde Weinbergen (Strecke Gotha
- Leinefelde). Das Fahrzeug wurde von einer Regionalbahn bei einer
Geschwindigkeit von circa 120 Km/h erfasst und fast 300 Meter
mitgeschliffen. Dabei wurden die Fahrerin und ein im Fahrzeug
befindliches Kind tödlich verletzt.
Auch Abseits von Bahnübergängen geschehen Unfälle. So wurde ein
61-jähriger tödlich verletzt, weil er am 13. September die Gleise an
einer dafür nicht vorgesehenen Stelle überquerte. In Erfurt wollte er
zu Fuß über die Gleise der Strecke Erfurt-Leinefelde, als ihn eine
Regionalbahn erfasste und tödlich verletzte.
In allen genannten Fällen ist wohl Unachtsamkeit und Leichtsinn
der Betroffenen für die schweren Unfälle ausschlaggebend gewesen. Aus
diesem Grund weist die Bundespolizei wiederholt auf das richtige
Verhalten an Bahnübergängen und in der Nähe von Gleisanlagen hin.
Generell gilt: Züge sind schnell! Auch viele Bahnübergänge werden
mit hohem Tempo passiert. Anders als Autos haben Züge einen langen
Bremsweg. Beim Erkennen von Hindernissen auf den Bahnübergängen oder
sonst auf den Gleisen ist es oft nicht möglich, den Zug rechtzeitig
zum Stehen zu bringen. So braucht beispielsweise ein 1.200 Tonnen
schwerer Güterzug, der mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, einen
Kilometer, bevor er nach einer Vollbremsung zum Stehen kommt. Züge
können auch nicht ausweichen.
Weiterhin gilt: Überall wo sich Straße und Schiene kreuzen, hat
die Bahn Vorfahrt! Dafür steht das rot-weiße Andreaskreuz. Diese
Verkehrszeichen muss man gerade dann unbedingt beachten, wenn es an
einem Bahnübergang kein rotes Blinklicht, keine rote Ampel und keine
Schranken gibt. Geschlossene Halbschranken dürfen unter keinen
Umständen umfahren werden! Wer sich so verhält, handelt
verantwortungslos und bringt sich und andere in Lebensgefahr. Das
gilt umso mehr, da auch auf Grund der modernen Technik manchmal nur
wenige Sekunden zwischen dem Schließen der Schranke und dem Queren
des Zuges liegen.
Die allermeisten Unfälle wären vermeidbar, würden sich Auto- und
Mopedfahrer, Radler und Fußgänger am Bahnübergang an die
Verkehrsregeln halten. Und so ist man an Bahnübergängen auf der
sicheren Seite:
Autofahrer dürfen sich Bahnübergängen nur mit mäßiger
Geschwindigkeit nähern, um dadurch eine gründliche Beobachtung der
Bahnstrecke zu ermöglichen. Rotes Blinklicht, rote Ampel,
geschlossene Schranke heißen Stopp, keinen Meter weiter! Diese Regel
gilt nicht nur, bis ein Zug vorbei gefahren ist, sondern bis sich die
Schranke öffnet und das Rotlicht ausgeht. An Bahnübergängen, die
keine technischen Sicherungen haben, sondern mit einem Andreaskreuz
ausgestattet sind, sind immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht
gefordert. Daher gilt: Tempo verringern, nach links und nach rechts
blicken, besser zweimal schauen!
Abseits offizieller Bahnübergänge dürfen Gleise unter keinen
Umständen überquert werden.
