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Polizei unterbindet illegale Abfallverschiebung

Bis unters Dach mit Schrott beladen

Freitag, 16. September 2016, 18:00 Uhr
Ein bis unters Dach mit Autoschrott beladener Sattelauflieger hat die Göttinger Autobahnpolizei tagelang beschäftigt. Polizei und Gewerbeaufsichtsamt ermitteln unter anderem wegen illegalem Abfalltransport.....

Schrott (Foto: Polizei) Schrott (Foto: Polizei)


Der LKW wurde aus dem Verkehr gezogen, weil besorgte
Verkehrsteilnehmer wegen der verrutschten Ladung bei der Polizei
angerufen hatten. Als die Beamten auf dem Rasthof vom 28-jährigen
türkischen Fahrer die Plane öffnen ließen, staunten sie nicht
schlecht. Die Ladefläche war bis unters Dach mit öltriefenden
Altmotoren und Altgetrieben, Achsen sowie Karosserie- und Autoteilen
beladen. Die verrutschten Teile ließen die Plane des Aufliegers bis
zu einem halben Meter ausbeulen. Die gesamte Ladefläche war mit Altöl
benetzt.

Ermittlungen ergaben, dass ein Schrotthändler aus der Region
Nordhessen die Ladung an einen Händler im Irak zum Export nach
Afghanistan verkauft hat. Durch die Firma wurde die Ladung unter
Missachtung der Ladungssicherung auf einen Sattelzug eines
afghanischen Beförderers geladen. Hierzu wurde eine mit
Kurzzeitkennzeichen versehene Sattelzugmaschine und ein mit
Ausfuhrkennzeichen versehener Sattelauflieger genutzt. Beide
Kennzeichen sind auf in Deutschland ansässige Firmen/Personen
registriert. Zu den Eigentumsverhältnissen dauern die Ermittlungen
noch an.

Genehmigungen für Abfallhandel, -export, -beförderung und
Güterkraftverkehr konnten nicht vorgelegt werden. Vorgeschriebene
Fahrzeugkennzeichnungen (Warntafeln) waren nicht vorhanden. Ein
Strafverfahren wegen Umweltdelikten und versuchter illegaler
Abfallverschiebung wurde eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung von
3250 Euro wurde von den ausländischen Beteiligten einbehalten. Gegen
Beteiligte aus Deutschland laufen noch die Ermittlungen.

Der Sattelzug steht aufgrund der Untersagung der Weiterfahrt
hinsichtlich der Mängel bei der Ladungssicherung, drohendem
Ölaustritt und fehlenden Genehmigungen seit dem 09.09.16 auf der
Rastanlage Göttingen Ost. Die Sattelzugmaschine darf zudem erst
wieder am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie ordnungsgemäß
zugelassene neue Kennzeichen erhalten hat.

Am 12.09.16 wurde durch die zuständige Behörde in Abstimmung mit
dem Abfallerzeuger die Rückführung zum Ursprungsort, unter Beachtung
verkehrs- und umweltrechtlicher Vorschriften veranlasst. Die
Umladearbeiten auf mehrere Ersatz-LKW werden voraussichtlich erst im
Laufe des heutigen Tages abgeschlossen sein.

Die Weiterfahrt des Sattelzuges wird erst nach vollständiger Entladung und Reinigung gestattet.
Autor: en

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