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Lebenshilfe Leinefelde-Worbis

Auch in Leinefelde und Worbis wird protestiert

Donnerstag, 22. September 2016, 21:08 Uhr
Das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III, die beide am 28. Juni 2016 von der Bundesregierung vorgelegt wurden, versprechen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Aber für Menschen mit geistiger Behinderung drohen durch diese Gesetze Diskriminierung und Ausgrenzung statt mehr Teilhabe Das findet die Lebenshilfe nicht gut.....


Protest bei Lebenshilfe (Foto: Gisela Reinhardt) Protest bei Lebenshilfe (Foto: Gisela Reinhardt)


Die Lebenshilfe kämpft für Menschen mit Behinderung. Die Lebenshilfe will, dass das Gesetz besser gemacht wird. Darum werden Unterschriften gegen das neue Gesetz gesammelt. Das Bundesteilhabegesetz wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Begleitet wird das Ganze von bundesweiten Protestaktionen der Sozialverbände. Für 30.000 Menschen in Thüringen bedeutet das Gesetz gravierende Verschlechterungen.

Deshalb wird Donnerstag und Freitag in Erfurt, Weimar, Apolda sowie Leinefelde und Worbis protestiert. Die Schüler, Beschäftigten und Klienten der Lebenshilfe Leinefelde-Worbis haben Karten gestaltet, die die klare Botschaft „So NICHT“ und „Behindert uns nicht“ per Helium gefüllte Luftballons möglichst bis nach Berlin tragen sollen.

Engagiert wurden schon im Vorfeld Unterschriften gesammelt. Es ist verblüffend zu sehen, mit welcher Leidenschaft die Menschen mit Behinderung sich persönlich für ihre Rechte einsetzen. Christiane, Doreen und Svenja sind in ihren Wohnorten von Haus zu Haus gegangen und haben mit den Bürgern darüber gesprochen, was sich durch das neue Gesetz für sie ändern wird. Maik hat eine Unterschriftenliste mitgenommen zu einer Geburtstagsfeier. Dort war der Gesetzentwurf Gesprächsthema an der Kaffeetafel,

Annes Mutti hat die Unterschriftenliste in der Kirche ausgelegt. Chris ist mit einer Liste durch die Geschäfte der Stadt gegangen, Dorit hat in der örtlichen Bäckerei Unterschriften gesammelt und Stefan hat sich sogar in das Wartezimmer der Arztpraxis gesetzt, um mit den Patienten über das Gesetz zu reden und Unterschriften zu sammeln. Das sind nur einige Beispiele die zeigen, wie wichtig das Gesetz für die Menschen mit geistiger Behinderung ist.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen.

Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. Einen Anspruch auf Leistungen gibt es erst, wenn Unterstützungsbedarf in mindestens fünf von neun Lebensbereichen besteht.

Was dieser Punkt im alltäglichen Leben für Menschen ohne Behinderungen bedeuten würden, vergleicht der PARITÄTISCHE so: „Sie wollen studieren?“ Prima. Das dürfen Sie aber nur, wenn Sie keine Freunde haben, depressiv und unmusikalisch sind und nicht kochen können.“ Auch das Recht auf ein Sparbuch würde mit dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf den Menschen mit geistiger Behinderung verwehrt. Die Politiker reden seit Juni 2016 über das Bundesteilhabegesetz und das 3. Pflegestärkungsgesetz.

Jetzt können die Gesetze noch geändert werden. Fast 64000 Menschen haben bereits mit ihrer Unterschrift eine Nachbesserung gefordert. Ab Januar 2017 sollen die Gesetze dann gelten. Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden!
Gisela Reinhardt
Autor: en

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