Fördermittel für 2018 beantragen
Frist für Anträge läuft aus
Freitag, 20. Oktober 2017, 09:57 Uhr
Bis zum 30.10.2017 können bei der Regionale Aktionsgruppe (RAG) Eichsfeld noch LEADER Projektanträge eingereicht werden. Gesucht werden innovative Projektideen mit einem Mehrwert für die gesamte Region....
Um eine Förderung können sich Kommunen, Kirchengemeinden,
Vereine, Unternehmen und Privatpersonen aus dem Landkreis bewerben.
Genauere Informationen zum aktuellen Projektaufruf und zur
Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der RAG Eichsfeld www.rag-
eichsfeld.de. Auf dem Weg von der Projektidee bis hin zur antragsfähigen
Maßnahme begleiten die Regionalmanager die Vorhabenträger. Für weitere
Informationen und Beratung stehen Herr Fiedler (Tel. 0361/4413 139)
und Frau Oberthür (Tel. 03606/ 655 103) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellers sowie der
geplanten Maßnahme und beträgt zwischen 35 und 75 Prozent der
Gesamtkosten. Pro Projekt ist ein Zuschuss von maximal 100.000 Euro
möglich. Alle eingereichten Ideen werden in einem transparenten
Auswahlverfahren durch den Fachbeirat und den Vorstand der RAG anhand
einer Bewertungsmatrix beurteilt und anschließend in einer Prioritätenliste
beschlossen.
Dabei dient die Regionale Entwicklungsstrategie 2014-2020 als
strategische Grundlage, in die sich die Projektanträge einbetten sollten.
Demnach sind Maßnahmen aus den vier Handlungsfeldern Bildung/Arbeit/
Wirtschaft, Tourismus- und Naherholung, Natur und Kulturlandschaft sowie
Lebensqualität/Soziales/Traditionen und Bräuche förderwürdig.
Autor: enUm eine Förderung können sich Kommunen, Kirchengemeinden,
Vereine, Unternehmen und Privatpersonen aus dem Landkreis bewerben.
Genauere Informationen zum aktuellen Projektaufruf und zur
Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der RAG Eichsfeld www.rag-
eichsfeld.de. Auf dem Weg von der Projektidee bis hin zur antragsfähigen
Maßnahme begleiten die Regionalmanager die Vorhabenträger. Für weitere
Informationen und Beratung stehen Herr Fiedler (Tel. 0361/4413 139)
und Frau Oberthür (Tel. 03606/ 655 103) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellers sowie der
geplanten Maßnahme und beträgt zwischen 35 und 75 Prozent der
Gesamtkosten. Pro Projekt ist ein Zuschuss von maximal 100.000 Euro
möglich. Alle eingereichten Ideen werden in einem transparenten
Auswahlverfahren durch den Fachbeirat und den Vorstand der RAG anhand
einer Bewertungsmatrix beurteilt und anschließend in einer Prioritätenliste
beschlossen.
Dabei dient die Regionale Entwicklungsstrategie 2014-2020 als
strategische Grundlage, in die sich die Projektanträge einbetten sollten.
Demnach sind Maßnahmen aus den vier Handlungsfeldern Bildung/Arbeit/
Wirtschaft, Tourismus- und Naherholung, Natur und Kulturlandschaft sowie
Lebensqualität/Soziales/Traditionen und Bräuche förderwürdig.
