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Tierschutz

Tierquälerei – rechtzeitig einschreiten

Montag, 01. Januar 2018, 18:39 Uhr
Tierquälerei – meist wird darunter ausschließlich die körperliche Misshandlung, wie z.B. das Schlagen von Tieren, verstanden. Aber auch die Vernachlässigung sowie die nicht artgerechte Haltung sind Formen der Tierquälerei.....

Jedes Tier hat einen rechtlichen und ethischen Anspruch auf ein Leben ohne seelische und körperliche Misshandlungen durch Menschen. Dies gilt für unsere Haustiere ebenso wie für unsere Nutztiere.

Hier ist jeder einzelne Mensch gefordert, nicht wegzuschauen, sondern zu handeln und Zivilcourage zu zeigen. Wenn Ihnen Fälle von Tierquälerei bekannt werden, kann es manchmal helfen, zunächst das Gespräch mit dem Tierhalter zu suchen. Führt dies zu keiner Änderung der Situation, können Sie folgendes tun: informieren Sie den zuständigen Tierschutzverein.

Auch wenn der Tierschutzverein leider selbst keine rechtliche Handhabe hat, kann er aber das Veterinäramt bzw. die zuständige Behörde/Polizei benachrichtigen. Diesen Weg über die Behörden können Sie als Bürger auch direkt gehen. Wenn Sie sich an das Veterinäramt wenden, so ist dieses verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen, auch wenn sie anonym erstattet wird. Hilfreich und sehr wichtig ist es außerdem, wenn die Zustände dokumentiert werden, z.B. durch Fotos.

Tiere müssen oft lange, qualvoll und einsam leiden, weil Menschen sich 'nicht zuständig' fühlen. Gerade
unsere Haustiere geben uns unendlich viel Liebe und Vertrauen, enttäuschen wir sie nicht - auch wenn es nicht das eigene Tier ist, so sind wir doch alle gemeinsam für sie verantwortlich.
TIerheim Heilbad Heiligenstad
Autor: en

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