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Heute tritt neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft

"Thüringen ist mitten in der dritten Welle!"

Donnerstag, 01. April 2021, 10:22 Uhr
Seit heute gilt in Thüringen eine neue Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus’. Gesundheitsministerin Heike Werner sagte gestern, das Land befinde sich bereits mitten in der dritten Welle. "Und nach allem, was wir wissen, wird sie uns diesmal durch die rasante Ausbreitung von Virusmutationen besonders schlimm treffen", befürchtet die Ministerin...

Viel hat sich in der neuen Ausfertigung der Landesverordnung nicht geändert. Hier sind die wichtigsten Neuerungen der aktuellen Verordnung im Detail:

Sonderregelung zu Kontaktbeschränkungen während der Osterfeiertage
Im Zeitraum vom 2. bis 5. April sind Treffen von zwei Haushalten gestattet, wenn die Zahl der teilnehmenden Personen auf maximal fünf begrenzt bleibt, wobei zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Nach den Osterfeiertgen gilt wieder, dass Treffen nur mit maximal einer nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt sind.

Besuchsregelung und Angebote in Pflegeeinrichtungen
  • Ab einem Inzidenzwert von 100 darf nur ein/e Besucher/in pro Tag empfangen werden, diese Person darf täglich wechseln.
  • Ab einem Inzidenzwert von 200 darf nur ein/e Besucher/in pro Tag empfangen werden, diese Person darf wöchentlich wechseln.
  • Wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote in Pflegeeinrichtungen sind erlaubt, eine Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Bewohnern ist nicht nötig.
  • Tagespflegeeinrichtungen dürfen öffnen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt zuvor über sieben Tage hinweg unter 200 lag.
  • Tagespflegeinrichtungen sollen in den nächsten Wochen den Betrieb so vorzubereiten, dass ab 19. April wieder Gäste empfangen werden können.

Körpernahe Dienstleistungen
Wer aus gesundheitlichen Gründen beim Besuch körpernaher Dienstleistungen (Frisör, Nagelstudio, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudio, Solarium) nicht durchgängig eine Maske tragen kann, muss einen negativen Coronatest vorweisen.

Zoos, Tierparks, botanische Gärten
Die Einrichtungen dürfen ab dem 10. April öffnen, wenn sie eine Kontaktnachverfolgung ihrer Besucher gewährleisten können.

Alle anderen, hier nicht erwähnten Einschränkungen und Schließungen bleiben haben weiterhin Bestand.

Thüringens Gesundheitsministerin warnt ausdrücklich, sich an diese Vorgaben zu halten. Bereits jetzt wäre die Anzahl der Infizierten stark gestiegen, die intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Viele Menschen unterschätzten ihrer Meinung nach immer noch das hohe Ansteckungsrisiko im persönlichen Umfeld. Werner rief dazu auf, Kontakte zu reduzieren. Das gelte vor allem für die anstehenden Osterfeiertage.
Autor: red

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