eichsfelder-nachrichten
Gastbeitrag mit "Offenem Brief" an die Bundesregierung

"Inzidenzwert ist wertlos" sagen Mathematiker

Montag, 19. April 2021, 17:20 Uhr
Im Zuge der nahenden Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes wird die Kritik an den Inzidenzwerten als einziger Basis der Corona-Lagebeschreibung immer lauter. Auch die Sondershäuser Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld stellt sich dagegen und verbreitet einen "Offenen Brief" von Wissenschaftlern...

Die Bundesregierung beharrt auf einem Inzidenzwert von 100, also 1 positiv auf Coronaviren Getesteter auf 1000 Menschen, was nicht heißt, dass dieser Mensch tatsächlich ein Infizierter, also krank oder ansteckend ist,  um mittels einer “Notberemse” das ganze Land lahm zu legen. Dieser Inzidenzwert ist willkürlich festgelegt und falsch berechnet. Er sagt nichts über das Infektionsgeschehen aus. Er bildet auch nicht ab, dass die Sterberate permanent sinkt.

Kürzlich hat ein Mathematikstudent schon auf die Berechnungsfehler hingewiesen, natürlich ohne eine Reaktion bei der Politik zu erwirken. Jetzt haben sich Mathematiker in einem Offenen Brief an die Bundesregierung gewandt, in dem sie auch für mathematische Laien nachvollziebar nachweisen, dass der Inszidenzwert falsch berechnet und somit wertlos ist. Die Pläne der Bundesregierung, einen ewigen bundesweiten Total-Lockdown mittels Aushebelung des Grundgesetztes durch das so genannte “Seuchenschutzgesetz” sind blanke Willkür!
Vera Lengsfeld

Hier ist der Offene Brief:
Inzidenzwert kein Maßstab für Infektionsrisiko
Sehr geehrte Bundestags-Abgeordnete,
wenn eine Inzidenzwert-Grenze von 100 als Notbremse tatsächlich im neuen Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden sollte, landet Deutschland im Dauerlockdown!

Nochmal zur Erinnerung: Der Inzidenzwert I für ein Gebiet mit E Einwohnern ist die Gesamtzahl P aller dort innerhalb der letzten 7 Tage PCR-positiv getesteten Personen, per Dreisatz umgerechnet auf je 100.000 Einwohner, also: I = P/ E * 100.000. Für die Bundesrepublik mit E = 83 200 000 Einwohnern errechnet sich die 7-Tage –Inzidenz also zu I = P/ 83 200 000 * 100.000, oder nach Kürzen dieses Bruches zu: I = P/ 832. Der Haken an dieser Festsetzung: Der Inzidenzwert I ist – ebenso wie die Anzahl aller positiven Testergebnisse P eine absolute Zahl; es fehlt die Bezugsgröße aller überhaupt durchgeführten Tests. Je mehr PCR-Tests, desto mehr „Positive“ findet man.

1) Beispielsweise erklärt sich der Rückgang des Inzidenzwertes über die Osterfeiertage von 134,2 (am Gründonnerstag, 1. April) auf 105,7 (am Donnerstag, 8. April) laut RKI dadurch, dass rund um die Osterfeiertage weniger Tests gemacht und gemeldet werden. Schon diese Detail-Information zeigt, dass der Inzidenzwert kein Maßstab sein dürfte für so tiefgreifende Maßnahmen wie einen Lockdown oder die Festsetzung von Grenzwerten für Öffnungsstrategien. Der Inzidenzwert stieg nach Ostern dann mit vermehrter Meldung wieder an und liegt aktuell (am 13. April 2021) bei 129,2.
Zum Vergleich: Am 28. März betrug der bundesweite Inzidenzwert 129,7.

2) Je mehr Antigen-Schnelltests gemacht werden, desto höher der Inzidenzwert. Das zeigt sehr eindrucksvoll das Kurzvideo:


Michael Wieden

Die jetzt massenweise geplanten Schnelltests in permanenter Steigerung von Anzahlen in Millionenhöhe werden also viele Personen dem PCR-Test zuführen und den Inzidenzwert dadurch noch anheben bzw. hochhalten. Die Anzahl der durchgeführten Schnelltests wird nach wie vor nicht erfasst und geht nirgendwo als Bezugsgröße in die Berechnung ein. Fazit: Die aktuelle Berechnungsmethode des Inzidenzwertes verstößt gegen Grundsätze der Statistik und erzeugt als Folge irreführende Ergebnisse.

Für eine korrekte Abbildung des Infektionsgeschehens sollten endlich repräsentative Tests durchgeführt werden. Diese Aufgabe könnten die Robert-Koch-Sentinel Praxen und Krankenhäuser mit übernehmen, also das bundesweite Infektionsüberwachungssystem des RKI. Eine Ansteckungsgefahr besteht bekanntlich in schlecht belüfteten Räumen, in denen sich viele Menschen aufhalten!

Im Freien gibt es kaum ein Ansteckungsrisiko, vor allem in den Sommermonaten, wenn das Virus durch die UV-Strahlung dezimiert wird!

Sehr geehrte Abgeordnete, bitte sorgen Sie dafür, dass es eine so weitgehende Einschränkung von Grundrechten, wie sie ein Lockdown darstellt, nur auf Grund valider wissenschaftlicher Daten geben kann.
Dr. math. Astrid Baumann, Friedberg/Hessen, den 13.4.2021
ehemals Frankfurt University of Applied Sciences
OStR a.D. Wolfgang Büchel, Hattersheim
Dipl.-Math. Michael Horn, München
Dipl.-Math. StR a.D. Gottfried Paschke, Bad Homburg v.d.H.
ehemals Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Thomas Rießinger, Bensheim
ehemals Frankfurt University of Applied Sciences
OStD Markus Spindler, Halle/W.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 eichsfelder-nachrichten.de