Was gilt jetzt
Thüringen öffnet wieder
Dienstag, 01. Juni 2021, 19:00 Uhr
Die Infektionszahlen sinken und der Freistaat gibt sich neue Corona-Regeln. Die Inzidenzwerte bleiben als Maßstab, werden aber weiter ausdefiniert. Was sich ändern soll hat die nnz zusammengefasst…
Mit den sinkenden Fallzahlen in Thüringen fiel die Bundesnotbremse an vielen Orten zuletzt. Regeln für das, was unter einem Inzidenzwert von 100 möglich ist gab es bisher aber nicht. Das soll sich ab morgen ändern. Die neue Verordnung, deren Maßgaben im Entwurf vorliegen, unterscheidet zwischen drei Richtwerten: unter 100, unter 50 und unter 35.
In Sachen Kontaktbeschränkungen ändert sich einiges, je nach Inzidenz werden wieder Treffen mit mehreren Personen möglich. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 10 Personen möglich bei einem Wert unter 50, müssen aber 10 Tage im Vorfeld angemeldet werden. Liegen die Werte unter 35 beträgt die Anzeigepflicht zwei Werktage. Die Gastronomie darf im Außenbereich mit Kontaktnachverfolgung öffnen, unter 35 entfällt auch diese. Im Innenbereich werden Öffnungen ab unter 50 möglich, unter 35 entfällt die Testpflicht.
Die Übersicht dazu findet sich hier:
Weitere Öffnungsschritte sind für Herbergen, Busreisen, den Einzelhandel sowie für die Innenbereiche von Museen und Gedenkstätten vorgesehen:
Die Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen wie Kletter- und Freizeitparks oder Kinos wird ebenfalls wieder möglich. Dies gilt auch für Sportangebote. Gesangsunterricht und Blasmusik sind unter 100 auf den Einzelunterricht beschränkt, bei niedrigeren Inzidenzen kann zunächst in Kleingruppen gespielt werden, ab der Inzidenz unter 35 entfällt die Größenbeschränkung. Ferienanlagen für Familien dürfen unter Test und Kontaktnachverfolgung unter 100 öffnen, unter 35 entfällt die Testpflicht.
Kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel dürfen unter 100 mit maximal 10 Teilnehmern stattfinden, darunter fällt die Personenbegrenzung. Auch die Hallenbäder dürfen wieder aufmachen, müssen allerdings testen und die Kontaktnachverfolgung sicher stellen. Unter 35 ist nur letztere pflichtig. Discotheken bleiben unabhängig der Inzidenz bis auf weiteres geschlossen.
Zu guter Letzt: das horizontale Gewerbe. In Prostitutionsstätten gilt sowohl unter 50 wie auch unter 35 eine zwei Personen-Regel samt Test- und Nachverfolgungspflicht. Für Swingerclubs gelten die gleichen Regeln wie für Discotheken - sie bleiben geschlossen.
Die Gesamtübersicht über die Maßnahmen im Entwurf findet sich hier .
Autor: redMit den sinkenden Fallzahlen in Thüringen fiel die Bundesnotbremse an vielen Orten zuletzt. Regeln für das, was unter einem Inzidenzwert von 100 möglich ist gab es bisher aber nicht. Das soll sich ab morgen ändern. Die neue Verordnung, deren Maßgaben im Entwurf vorliegen, unterscheidet zwischen drei Richtwerten: unter 100, unter 50 und unter 35.
Das ändert sich
In Sachen Kontaktbeschränkungen ändert sich einiges, je nach Inzidenz werden wieder Treffen mit mehreren Personen möglich. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 10 Personen möglich bei einem Wert unter 50, müssen aber 10 Tage im Vorfeld angemeldet werden. Liegen die Werte unter 35 beträgt die Anzeigepflicht zwei Werktage. Die Gastronomie darf im Außenbereich mit Kontaktnachverfolgung öffnen, unter 35 entfällt auch diese. Im Innenbereich werden Öffnungen ab unter 50 möglich, unter 35 entfällt die Testpflicht.
Die Übersicht dazu findet sich hier:
Weitere Öffnungsschritte sind für Herbergen, Busreisen, den Einzelhandel sowie für die Innenbereiche von Museen und Gedenkstätten vorgesehen:
Die Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen wie Kletter- und Freizeitparks oder Kinos wird ebenfalls wieder möglich. Dies gilt auch für Sportangebote. Gesangsunterricht und Blasmusik sind unter 100 auf den Einzelunterricht beschränkt, bei niedrigeren Inzidenzen kann zunächst in Kleingruppen gespielt werden, ab der Inzidenz unter 35 entfällt die Größenbeschränkung. Ferienanlagen für Familien dürfen unter Test und Kontaktnachverfolgung unter 100 öffnen, unter 35 entfällt die Testpflicht.
Kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel dürfen unter 100 mit maximal 10 Teilnehmern stattfinden, darunter fällt die Personenbegrenzung. Auch die Hallenbäder dürfen wieder aufmachen, müssen allerdings testen und die Kontaktnachverfolgung sicher stellen. Unter 35 ist nur letztere pflichtig. Discotheken bleiben unabhängig der Inzidenz bis auf weiteres geschlossen.
Zu guter Letzt: das horizontale Gewerbe. In Prostitutionsstätten gilt sowohl unter 50 wie auch unter 35 eine zwei Personen-Regel samt Test- und Nachverfolgungspflicht. Für Swingerclubs gelten die gleichen Regeln wie für Discotheken - sie bleiben geschlossen.
Die Gesamtübersicht über die Maßnahmen im Entwurf findet sich hier .
Drucken ...