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Altersdiskriminierung im Kommunalwahlgesetz abschaffen

Keine Obergrenzen mehr festlegen

Freitag, 04. Juni 2021, 09:12 Uhr
Die vorgeschlagene Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes schafft neue Ungerechtigkeiten. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die Altersgrenzen abzuschaffen statt sie nur kosmetisch zu korrigieren...

Bisher ist es nicht möglich, als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat gewählt zu werden, wenn man unter 21 oder über 65 Jahre alt ist. Nun soll die Obergrenze auf 67 Jahre angehoben werden. Dazu erklärt Dirk Bergner, Kommunalexperte der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Wir sprechen und gegen jegliche Altersdiskriminierung aus. Uns erschließt sich nicht, wieso es überhaupt Altersgrenzen gibt. Wir sind der Ansicht, dass mit der Volljährigkeit – also mit 18 Jahren – jede Person in unserem Freistaat auch als hauptamtlicher Bürgermeister wählbar ist. Die Entscheidung, ob jemand für ein solches Amt geeignet ist, möchten wir gern dem Wähler überlassen.“

Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass es solche Altersgrenzen zum Beispiel bei der Wahl zum Bundestag und zum Landtag nicht gibt.
Autor: red

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