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Grundsteuer

Thüringen liegt gut im Zeitplan

Dienstag, 17. Januar 2023, 13:17 Uhr
Heute hat Finanzministerin Heike Taubert die aktuellen Zahlen zur Grundsteuer für den Freistaat vorgestellt. Genau zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist sind 754.407 Grundsteuererklärungen thüringenweit eingegangen...

„Das sind über 60 Prozent aller Erklärungen. Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz 5. Mehrheitlich haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Thüringen damit ihre Pflicht schon erfüllt. Für die klassischen ´Aufschieber´ läuft die Uhr nur noch bis zum 31. Januar“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Erklärungspflichtigen sind bis Ende Januar verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Abgabe in Papierform ist möglich, aber fehleranfälliger. In Thüringen gehen über 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern ein. Das entspricht aktuell 650.892 Erklärungen.

Um eine Gefährdung des Grundsteueraufkommens auszuschließen, reichen die bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen aber noch nicht aus, das weiß auch Taubert: „Ich bin optimistisch und schätze, dass bis Ende Januar etwa 75 bis 80 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern im Freistaat vorliegen. Für all diejenigen, die bisher ihre Grundstücksdaten noch nicht an uns übermittelt haben, wird der Druck jetzt immer größer.“

Die Finanzministerin stellt klar, dass niemand seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entgehen kann. „Auch wer nicht fristgerecht abgibt, bleibt verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück im Freistaat muss auch eine Grundsteuererklärung eingereicht werden“, so Taubert. Bei Nichtabgabe der Erklärung ist das Finanzamt berechtigt Zwangsmittel einzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das würde zusätzliche Kosten und Aufwand für die Erklärungspflichtigen bedeuten. „Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen. Eine pünktliche Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig und notwendig. So bleibt Vielen der Ärger mit dem Finanzamt erspart und die Kommunen haben eine valide Datenbasis, um ihre Hebesätze realistisch zu berechnen“, so Heike Taubert. Das jährliche Grundsteueraufkommen der Kommunen beträgt im Freistaat etwa 260 Mio. Euro.

Wer seine Erklärung elektronisch über ELSTER abgeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto. Dafür ist eine Registrierung in „MeinELSTER“ notwendig. Ist das Konto einmal angelegt, kann es auch in den kommenden Jahren für andere Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt genutzt werden.

Das Finanzministerium bietet ab heute noch einmal fünf Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an. Die Telefonsprechstunden des Ministeriums finden zu folgenden Zeiten statt:

  • heute von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
  • Freitag, den 20. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag, den 23. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag, den 24. Januar von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag, den 27. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr


Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361 57 3611 901
  • 0361 57 3611 902
  • 0361 57 3611 903


für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken

  • 0361 57 3611 904
  • 0361 57 3611 906


für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)

  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
 

Die Endnummer -901 ist am Freitag, den 20. Januar nicht erreichbar. Am Dienstag, den 24. Januar sind die Endnummern –905 und -906 nicht erreichbar.
Autor: red

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