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Di, 14:09 Uhr
31.12.2013

Was ändert sich 2014? (1)

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr....


Mehr Transparenz durch die neue Lebensmittel-Kennzeichnung

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Ab dem 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden.

Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter "loser Ware", ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Das sind nur einige Beispiele weitere Details der Regelungen gibt es unter: http://www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung
Autor: en

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