Mi, 14:17 Uhr
08.01.2014
Ohne "Lappen" unterwegs
Immer wieder muss die Autobahnpolizei feststellen, dass viele Autofahrer offenbar ihre Fahrerlaubnisklassen nicht richtig kennen. So ist unter anderem die Gesamtmasse des Anhängers ausschlaggebend für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse...
Konnte man mit der alten Klasse 3 noch schwere Anhänger an das Zugfahrzeug ankuppeln, so ist mit der aktuellen Klasse B die Gesamtmasse des Anhängers auf 750kg beschränkt.
Will man größere und schwere Hänger ankuppeln, wird die Klasse BE benötig, die eben nicht alle, besonders jüngere, Fahrer besitzen. Das dies eine Straftat ist, wissen ebenfalls nur wenige! So erging es einem 34-jährigen Mann aus Polen Heute Mittag auf der A 38 bei Heiligenstadt.
Er hatte hinter einem Geländewagen einen Anhänger gespannt, auf dem ein Pkw geladen war. In diesem Fall war damit die Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750kg. Der Mann hatte jedoch nur einen Fahrerlaubnis der Klasse B. In Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde als Sanktion gegen den 34-jährigen eine Sicherheitsleistung von 400 Euro erhoben.
Bei dem Halter des Geländewagens, der mit im Auto saß, wurden ebenfalls 400 Euro Sicherheitsleistung erhoben. Er hätte sich vor Fahrtantritt versichern müssen, ob der Fahrer das Auto überhaupt führen darf und hat sich somit ebenfalls strafbar gemacht.
Autor: redKonnte man mit der alten Klasse 3 noch schwere Anhänger an das Zugfahrzeug ankuppeln, so ist mit der aktuellen Klasse B die Gesamtmasse des Anhängers auf 750kg beschränkt.
Will man größere und schwere Hänger ankuppeln, wird die Klasse BE benötig, die eben nicht alle, besonders jüngere, Fahrer besitzen. Das dies eine Straftat ist, wissen ebenfalls nur wenige! So erging es einem 34-jährigen Mann aus Polen Heute Mittag auf der A 38 bei Heiligenstadt.
Er hatte hinter einem Geländewagen einen Anhänger gespannt, auf dem ein Pkw geladen war. In diesem Fall war damit die Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750kg. Der Mann hatte jedoch nur einen Fahrerlaubnis der Klasse B. In Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde als Sanktion gegen den 34-jährigen eine Sicherheitsleistung von 400 Euro erhoben.
Bei dem Halter des Geländewagens, der mit im Auto saß, wurden ebenfalls 400 Euro Sicherheitsleistung erhoben. Er hätte sich vor Fahrtantritt versichern müssen, ob der Fahrer das Auto überhaupt führen darf und hat sich somit ebenfalls strafbar gemacht.