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Mo, 07:57 Uhr
24.02.2014

Klage vor Entscheid

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Ökologisch - Demokratischen Partei (ÖDP) gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament zeigt sich Susann Mai, ÖDP-Spitzenkandidatin aus Worbis, zuversichtlich...

„Wir gehen davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter das Urteil vom November 2011 bestätigen und deshalb die 3-Prozent-Hürde kippen werden,“ so Susann Mai. Vor gut zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es bei der Europawahl keine 5-Prozent -Hürde geben dürfe.

Zudem fehle es „an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen“. Erst im vergangenen Jahr hatten Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen, das eine 3-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament vorsieht. „Auch die 3 - Prozent-Klausel verletzt die Rechte kleinerer Parteien und ihrer Wähler massiv,“ begründet die Worbiserin die Klage der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht.

Juristischer Beistand der ÖDP ist der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. Sollte das oberste deutsche Gericht tatsächlich die 3 - Prozent-Hürde abschaffen, dann rechnet die ÖDP mit Mandaten im Europäischen Parlament. „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger machen,“ sagt ÖDP-Spitzenkandidatin Susann Mai.

Die Eichsfelderin wird bei der Urteilsverkündung in Sachen “ Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht” persönlich im Sitzungssaal des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe anwesend sein.
Autor: en

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