Di, 13:12 Uhr
11.03.2014
Brenntage sind zu Ende
Die Brenntage im Landkreis Eichsfeld sind jetzt beendet und der Rückschnitt von Gehölzen ist jetzt verboten. Das Umweltamt des Landkreises weist ausdrücklich darauf hin....
Aus gegebenem Anlass macht das Umweltamt des Landkreises Eichsfeld darauf aufmerksam, dass gemäß der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Eichsfeld vom 06.09.2013 das ausnahmsweise Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt nur bis 28.02.2014 erlaubt war.
Desgleichen weist die Behörde darauf hin, dass es nach § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September in der freien Landschaft Bäume, Hecken, Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Angezeigte Zuwiderhandlungen werden entsprechend bestraft.
Autor: enAus gegebenem Anlass macht das Umweltamt des Landkreises Eichsfeld darauf aufmerksam, dass gemäß der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Eichsfeld vom 06.09.2013 das ausnahmsweise Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt nur bis 28.02.2014 erlaubt war.
Desgleichen weist die Behörde darauf hin, dass es nach § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September in der freien Landschaft Bäume, Hecken, Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Angezeigte Zuwiderhandlungen werden entsprechend bestraft.