Fr, 12:53 Uhr
30.05.2014
Ausbildung in Teilzeit
Eine gute Ausbildung ist ein sicherer Weg in das Berufsleben. Was aber wenn Nachwuchs ins Haus steht oder Angehörige gepflegt werden müssen? Das Modell Ausbildung in Teilzeit soll die Antwort sein...
Es geht um junge Mütter und Väter, denen über Teilzeitausbildung eine realistische Chance zum Berufsabschluss eröffnet werden kann. Diese Form der Ausbildung unterstützt junge Menschen, die aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit (Angehöriger) ihre Ausbildung unterbrochen haben oder eine Erstausbildung anstreben. Andererseits ist dieses Angebot insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierbei ist familienorientierte Personalpolitik ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortvorteil.
Teilzeitausbildung ist in zwei Formen möglich.
Für beide Formen gilt, dass sich Betrieb und Auszubildende absprechen, wann diese Stunden geleistet werden. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Seit dem Jahr 2005 ist Teilzeitausbildung nach §8 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.
Nähere Informationen unter:
In den örtlichen Berufsinformationszentren (BiZ)
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/Berufsinformationszentren/index.htm
oder kostenfrei per Telefon:
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00, für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Autor: redEs geht um junge Mütter und Väter, denen über Teilzeitausbildung eine realistische Chance zum Berufsabschluss eröffnet werden kann. Diese Form der Ausbildung unterstützt junge Menschen, die aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit (Angehöriger) ihre Ausbildung unterbrochen haben oder eine Erstausbildung anstreben. Andererseits ist dieses Angebot insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierbei ist familienorientierte Personalpolitik ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortvorteil.
Teilzeitausbildung ist in zwei Formen möglich.
- Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit beträgt die wöchentliche Ausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht mindestens 25 Stunden und maximal 30 Stunden.
- Mit Verlängerung der Ausbildungszeit bewegen sich die Wochenstunden einschließlich Berufsschulunterricht von mindestens 20 Stunden bis zu maximal 30 Stunden.
Für beide Formen gilt, dass sich Betrieb und Auszubildende absprechen, wann diese Stunden geleistet werden. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Seit dem Jahr 2005 ist Teilzeitausbildung nach §8 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.
Nähere Informationen unter:
In den örtlichen Berufsinformationszentren (BiZ)
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/Berufsinformationszentren/index.htm
oder kostenfrei per Telefon:
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00, für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20