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Do, 10:50 Uhr
05.06.2014

Thüringer Familienverband kritisiert Elterngeld Plus

Der Landesverband Kinderreicher Familien bemängelt, dass der neue Entwurf des Elterngeldes an der Lebenswirklichkeit vieler Familien vorbeigehe und nicht ausreichend berücksichtigt würde...

"Als Interessenvertretung der 1,2 Millionen Familien in Deutschland mit drei und mehr Kindern weisen wir kritisch darauf hin, dass die angestrebte, fast durchgängig doppelte Erwerbstätigkeit der Eltern am Lebensentwurf vieler kinderreicher Familien vorbei geht.", hieß es aus dem Familienverband.

Der Alltag einer kinderreichen Familie würde durch die Doppelberufstätigkeit der Eltern mit einem Volumen von je 25 bis 30 Stunden pro Woche nicht leichter: Die Stundenzahl sei zu hoch, als dass die Eltern sich tageweise (jeder 2,5 Tage pro Woche) oder nach dem Prinzip „der eine vor- der andere nachmittags“ bei der Kinderbetreuung ablösen könnten. Mit anderen Worten, die Fremdbetreuung der Kinder sei unumgänglich und ziehe – bei drei oder mehr Kindern – eine nicht zu unterschätzende Logistik nach sich, und bedeute eine finanzielle Mehrbelastung, deren Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen sei. "Es überrascht nicht, dass eine Minderheit von nur 3,3 Prozent aller Mütter mit jüngstem Kind zwischen ein und zwei Jahren (unabhängig von der Zahl ihrer Kinder) aktuell eine Teilzeittätigkeit mit 25 bis 30 Stunden ausübt.", sagte der Familienverband.

Die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder ein- bzw. nur teilweise auszusteigen, mag dem beruflichen Fortkommen der Eltern dienen und den Interessen der Arbeitgeber entgegen kommen. Denen der Kinder laufe er zuwider. Denn während das Elterngeld ermöglicht, dass ein Kind in seinen ersten 14 Lebensmonaten durchgängig von einem Elterteil betreut werden kann, mache das Elterngeld Plus – zumal, wenn der Partnerschaftsbonus angestrebt wird – eine zeitweilige Fremdbetreuung zwingend notwendig, wohlgemerkt, eines Kindes im Alter von neun Monaten, ggf. samt seiner zwei oder mehr Geschwister.

Nur scheinbar eröffneten Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus mehr Zeit für die Familie: Denn durch die doppelte Teilzeittätigkeit gingen 50 Stunden plus, durch einfache Vollzeittätigkeit 40 Stunden „verloren“. Darüber hinaus sei die halbtägige Doppelpräsenz beider Eltern qualitativ nicht gleichzusetzen mit der ganztägigen Einfachpräsenz eines Elternteils.

"Die Gefahr, dass die Karriere eines oder beider Elternteile bei Teilzeiterwerbstätigkeit stagniert, erscheint uns nicht dadurch gebannt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Reduktion ihrer Arbeitszeit haben." ließ der Familienverband verlauten.

Das Elterngeld Plus begünstige, dass Mütter ihre Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes früher wieder aufnähmen, und Väter ihre Berufstätigkeit nicht vollständig unterbrächen.

Der Partnerschaftsbonus belohne darüber hinaus die doppelte Berufstätigkeit der Eltern – am stärksten dann, wenn beide Partner ab dem 9. Lebensmonat ihres Kindes für 10 Monate parallel arbeiten, 4 davon mit einem Stundenkontingent von 25 bis 30 Stunden pro Woche.
Autor: red

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