Sa, 09:00 Uhr
07.06.2014
Lebensretter Warnweste - Sicherheit geht vor
Ab 1. Juli tritt in Deutschland die Warnwestenpflicht in Kraft. Jeder Kraftfahrzeugführer muss dann mindestens eine Warnweste im Fahrzeug mitführen. Der TÜV Thüringen rät, die Warnweste im Fahrgastraum, beispielsweise unterem Fahrersitz, zu verstauen. Zudem sollten Autofahrer immer so viele Warnwesten wie Insassen an Bord haben...
Was in vielen europäischen Nachbarländern bereits Vorschrift ist, trifft jetzt auch auf deutsche Autofahrer zu. In jedem zugelassenen Kraftfahrzeug muss ab 1. Juli mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Der Gesetzgeber sieht die Mitnahmepflicht sowohl für PKW als auch für Busse, LKW sowie Zug- und Sattelzugmaschinen vor. Lediglich motorisierte Zweiräder, Krankenfahrstühle sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für Achmed Leser, Unfallexperte beim TÜV Thüringen, ist die Mitnahmepflicht ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Warnwesten können im Notfall zum Lebensretter werden. Wer bei einer Panne eine Warnweste trägt, verringert das Risiko, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden, so der Verkehrsexperte. Es kommt immer wieder vor, dass Insassen von liegen gebliebenen Fahrzeugen aufgrund schlechter Sichtbarkeit in Folgeunfälle verwickelt werden.
Leser rät Autofahrern weiterhin, so viele Westen wie Insassen mitzuführen, auch wenn dies der Gesetzgeber nicht vorschreibt. Es nützt nichts, die Weste im Kofferraum, womöglich unterhalb des Gepäcks, zu verstauen. Im Ernstfall kann das entscheidende Sekunden kosten, um sich beispielsweise hinter die rettende Leitplanke zu begeben, so Leser. Er empfiehlt deshalb, die Warnwesten unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz zu verstauen. So sind sie stets griffbereit und können bereits beim Verlassen des Wagens getragen werden.
Beim Kauf von Warnwesten ist darauf zu achten, dass sie der europäischen Norm
DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Normgerechte Warnwesten sind unter anderem auch an jeder Prüfanlage des TÜV Thüringen erhältlich.
Autor: redWas in vielen europäischen Nachbarländern bereits Vorschrift ist, trifft jetzt auch auf deutsche Autofahrer zu. In jedem zugelassenen Kraftfahrzeug muss ab 1. Juli mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Der Gesetzgeber sieht die Mitnahmepflicht sowohl für PKW als auch für Busse, LKW sowie Zug- und Sattelzugmaschinen vor. Lediglich motorisierte Zweiräder, Krankenfahrstühle sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für Achmed Leser, Unfallexperte beim TÜV Thüringen, ist die Mitnahmepflicht ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Warnwesten können im Notfall zum Lebensretter werden. Wer bei einer Panne eine Warnweste trägt, verringert das Risiko, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden, so der Verkehrsexperte. Es kommt immer wieder vor, dass Insassen von liegen gebliebenen Fahrzeugen aufgrund schlechter Sichtbarkeit in Folgeunfälle verwickelt werden.
Leser rät Autofahrern weiterhin, so viele Westen wie Insassen mitzuführen, auch wenn dies der Gesetzgeber nicht vorschreibt. Es nützt nichts, die Weste im Kofferraum, womöglich unterhalb des Gepäcks, zu verstauen. Im Ernstfall kann das entscheidende Sekunden kosten, um sich beispielsweise hinter die rettende Leitplanke zu begeben, so Leser. Er empfiehlt deshalb, die Warnwesten unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz zu verstauen. So sind sie stets griffbereit und können bereits beim Verlassen des Wagens getragen werden.
Beim Kauf von Warnwesten ist darauf zu achten, dass sie der europäischen Norm
DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Normgerechte Warnwesten sind unter anderem auch an jeder Prüfanlage des TÜV Thüringen erhältlich.