eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 15:22 Uhr
02.04.2021
Datenschützer von Bund und Ländern tagten

Gesetzliche Regelungen müssen geschaffen werden

Auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde Ende März gefordert, einheitliche bRegelungen zum Umgang mit persönlichen Daten im Zuge der Corona-Maßnahmen zu erlassen. Thrüringens Landesbeauftragter erklärt die Situation...

Anzeige symplr
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Dr. Lutz Hasse, informiert in diesem Zusammenhang:
„Im Rahmen der derzeitigen Diskussion über mögliche Öffnungsschritte ist die Frage, ob die Nutzung verschiedenster privatwirtschaftlicher Angebote an den Nachweis einer erfolgten Impfung, einer überstandenen Infektion oder eines negativen Testergebnisses geknüpft werden darf, von zentraler Bedeutung.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hält es für unerlässlich, dass die Voraussetzungen einer solchen Datenverarbeitung, beispielsweise im Kontext von Veranstaltungs- und Restaurantbesuchen oder im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, durch den Gesetzgeber geregelt werden.

Ohne eine solche gesetzliche Regelung kommt als Rechtsgrundlage zwar eine Einwilligung in Betracht, deren Wirksamkeit ist allerdings daran zu messen ist, ob diese freiwillig abgegeben wurde. Einzelfallbezogene Abwägungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Einwilligung können dabei komplex und mit großer Rechtsunsicherheit verbunden sein.

Die Datenschutzkonferenz fordert den Gesetzgeber mit ihrer heutigen Entschließung daher auf, schnellstmöglich zu handeln und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den strengen Vorgaben des Artikels 9 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten genügt.“

Die dazugehörige Entschließung der DSK finden Sie als. pdf-datei im Anhang.
Autor: red

Downloads:

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr