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Mi, 11:05 Uhr
18.01.2023
Ein Blick in die Statistik

Nicht nur beim Wohnungsbau stockt es

Die Bauaufsichtsbehörden gaben von Januar bis November 2022 im „Nichtwohnbau“ insgesamt 815 neue Gebäude zum Bau frei. Das waren gegenüber der vergleichbaren Zeitspanne des Vorjahres 108 Genehmigungen weniger…

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. In ihnen dient mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude, Hotels und Gaststätten).

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Die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung veranschlagte Baukosten- summe (ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten) betrug insgesamt 601 Millionen Euro. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik entsprach die Neubauinvestition ei- nem Minus von 309 Millionen Euro.

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude verringerte sich in den ersten 11 Monaten 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,2 Prozent auf 5,2 Millionen Kubikmeter. Im Durchschnitt wurden pro Gebäude 6 339 Kubikmeter umbauter Raum genehmigt, 175 Kubikmeter mehr als 2021.

Die Unternehmen als Bauherr gaben 89,4 Prozent des genehmigten neu zu umbauenden Raums in Auftrag. Von den Wirtschaftsunternehmen beteiligten sich Unternehmen aus dem Bereich Handel, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen sowie Verkehr und Nachrichtenübermittlung und aus dem Produzierenden Gewerbe mit rund 13.000 Kubikmetern Rauminhalt je Gebäude an geplanten Hochbauten. Die Bauherrengruppe der Immobilienfonds plant mit durchschnittlich 200.000 Kubikmetern je Gebäude den Neubau von Gewerbeobjekten.

Der öffentliche Bauherr (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck) realisierte anteilig 5,7 Prozent des neuen Bauvolumens für Nichtwohngebäude. Genehmigt wurden Bauvorhaben in der Bauwerks- klasse der sonstigen Nichtwohngebäude, Schul- und Anstaltsgebäude sowie künftige Betriebsgebäude. Zu den sonstigen Nichtwohngebäuden zählen z. B. Kindereinrichtungen, Schul- und Hochschulgebäude sowie Sport- und Freizeitgebäude. Der private Bauherr trägt für anteilig 4,9 Prozent des neu zu umbauenden Raums die Bauherrenaufgabe.
Autor: red

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