Mi, 10:53 Uhr
15.11.2023
Ein Blick in die Statistik
1,3 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe
Im Jahr 2022 wurden von den öffentlichen Haushalten in Thüringen 1 380 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 98,8 Millionen Euro bzw. 7,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor...
Damit lagen die Auszahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe erstmals über 1,3 Milliarden Euro. Knapp drei Viertel der Auszahlungen (989,1 Millionen Euro bzw. 71,7 Prozent) wurden für Einrichtun- gen der Kinder- und Jugendhilfe geleistet und weitere 391,0 Millionen Euro bzw. 28,3 Prozent für Einzel- und Gruppenhilfen. Die Auszahlungen für Einrichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 73,1 Millionen Euro bzw. 8,0 Prozent und die Auszahlungen für Einzel- und Gruppenhilfen um 25,7 Millionen Euro bzw. 7,0 Prozent.
Der Hauptanteil der Auszahlungen im Bereich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fiel mit 895,6 Millionen Euro auf die Tageseinrichtungen für Kinder. Das entsprach einem Anteil von 90,5 Prozent. Im Jahr 2021 wurden dafür 838,2 Millionen Euro ausgegeben (91,5 Prozent). Weitere 26,4 Millionen Euro entfielen auf Einrichtungen der Jugendarbeit. Hier stiegen die Ausgaben gegenüber 2021 um 2,1 Millionen Euro bzw. 8,9 Prozent.
Ausgabenschwerpunkt im Bereich der Einzel- und Gruppenhilfen bildete wie bereits in den vergan- genen Jahren die Hilfe zur Erziehung. Mit 205,0 Millionen Euro betrug der Anteil 52,4 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 202,3 Millionen Euro mit einem Anteil von 55,4 Prozent.
Den Auszahlungen standen Einzahlungen in Höhe von 86,8 Millionen Euro gegenüber. Somit betru- gen die reinen Auszahlungen 1 293 Millionen Euro. Das waren 97,5 Millionen Euro bzw. 8,2 Prozent mehr als 2021.
Bezogen auf die Bevölkerung Thüringens und die reinen Auszahlungen wurden im Jahr 2022 je Ein- wohner bzw. Einwohnerin durchschnittlich 610,65 Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben (2021: 565,51 Euro).
Autor: redDamit lagen die Auszahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe erstmals über 1,3 Milliarden Euro. Knapp drei Viertel der Auszahlungen (989,1 Millionen Euro bzw. 71,7 Prozent) wurden für Einrichtun- gen der Kinder- und Jugendhilfe geleistet und weitere 391,0 Millionen Euro bzw. 28,3 Prozent für Einzel- und Gruppenhilfen. Die Auszahlungen für Einrichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 73,1 Millionen Euro bzw. 8,0 Prozent und die Auszahlungen für Einzel- und Gruppenhilfen um 25,7 Millionen Euro bzw. 7,0 Prozent.
Der Hauptanteil der Auszahlungen im Bereich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fiel mit 895,6 Millionen Euro auf die Tageseinrichtungen für Kinder. Das entsprach einem Anteil von 90,5 Prozent. Im Jahr 2021 wurden dafür 838,2 Millionen Euro ausgegeben (91,5 Prozent). Weitere 26,4 Millionen Euro entfielen auf Einrichtungen der Jugendarbeit. Hier stiegen die Ausgaben gegenüber 2021 um 2,1 Millionen Euro bzw. 8,9 Prozent.
Ausgabenschwerpunkt im Bereich der Einzel- und Gruppenhilfen bildete wie bereits in den vergan- genen Jahren die Hilfe zur Erziehung. Mit 205,0 Millionen Euro betrug der Anteil 52,4 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 202,3 Millionen Euro mit einem Anteil von 55,4 Prozent.
Den Auszahlungen standen Einzahlungen in Höhe von 86,8 Millionen Euro gegenüber. Somit betru- gen die reinen Auszahlungen 1 293 Millionen Euro. Das waren 97,5 Millionen Euro bzw. 8,2 Prozent mehr als 2021.
Bezogen auf die Bevölkerung Thüringens und die reinen Auszahlungen wurden im Jahr 2022 je Ein- wohner bzw. Einwohnerin durchschnittlich 610,65 Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben (2021: 565,51 Euro).
Kommentare
Knaecke2
16.11.2023, 01.00 Uhr
Überrascht mich nicht...
Ich arbeite seit über 20 Jahren in sozialen Einrichtungen. Der interne Sparwahn der Träger und Einrichtungen hat über die Jahre absurde Formen angenommen. Gab es früher Gelder für z.B. kulturelle Unternehmungen oder einmalige Ausgaben, so heißt es heute von der Geschäftsführung nur noch "Keine Gelder da".
So ganz kann ich dies aber nicht glauben, für eine Betriebserlaubnis solcher Einrichtungen müssen diese als Voraussetzung vorliegen. Also "Sonderausgaben" Planbar und Abrufbar sein, diese sind ja auch in den Tagessätzen der Kostenträger (wie Sozialamt) beinhaltet und werden finanziell erbracht.
Vielmehr erhärtet sich bei mir der Verdacht, das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell zur Profiterhöhung erdacht haben.
Und mal ehrlich, wer hat schon interesse nach außenhin sozialeingestellte Unternehmen, wie Altenheime oder Jugendhilfe, zu Hinterfragen.
Zudem gibt es ja nur Oberflächlich agierende Instanzen.......
Wo keine Lobby, auch kein Interesse oder Hinterfragen.
So ganz kann ich dies aber nicht glauben, für eine Betriebserlaubnis solcher Einrichtungen müssen diese als Voraussetzung vorliegen. Also "Sonderausgaben" Planbar und Abrufbar sein, diese sind ja auch in den Tagessätzen der Kostenträger (wie Sozialamt) beinhaltet und werden finanziell erbracht.
Vielmehr erhärtet sich bei mir der Verdacht, das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell zur Profiterhöhung erdacht haben.
Und mal ehrlich, wer hat schon interesse nach außenhin sozialeingestellte Unternehmen, wie Altenheime oder Jugendhilfe, zu Hinterfragen.
Zudem gibt es ja nur Oberflächlich agierende Instanzen.......
Wo keine Lobby, auch kein Interesse oder Hinterfragen.
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