Fr, 14:28 Uhr
24.05.2024
Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erfolgreich
Reichsbürger-Anführer festgenommen
Auf Haftbeschwerde der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Jena die weitere Vollstreckung der beiden Haftbefehle gegen zwei führende Vertreter der Thüringer Reichsbürgerszene angeordnet...
Zuvor hatte das für derartige Staatsschutzverfahren in Thüringen zuständige Landgericht Gera die beiden Haftbefehle des Amtsgerichts Mühlhausen noch aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen legt den 53 bzw. 51 jährigen Beschuldigten aus Mühlhausen und Erfurt zur Last, sich spätestens innerhalb des Jahres 2021 aufgrund der gemeinsamen ideologischen Grundhaltung mit 11 weiteren Beschuldigten aus Nordthüringen zu einer auf längere Dauer angelegten Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, um sich eine eigene, nur für sie bindende und keine finanzielle Verpflichtungen kennende Rechts- und Fiskalordnung zu schaffen, strafbar als Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchte Nötigung sowie versuchte Erpressung, jeweils in einem besonders schweren Fall.
Konkret stellen sich die Vorwürfe wie folgt dar:
Insbesondere finanzbehördliche aber auch justizielle Schreiben werden mit eigenen, hochorganisatorisch eng abgestimmten Mahn- und/oder Forderungsschreiben in Millionenhöhe als für sie nicht bindend abgelehnt. Die entsprechenden, teilweise täglich, eingereichten Schreiben sollten den jeweiligen Sachbearbeiter dazu bewegen, von der Geltendmachung der gegenüber den Beschuldigten bestehenden Forderungen Abstand zu nehmen.
Darüber hinaus wurde ferner die massenhafte Geltendmachung von vermeintlichen Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO unter Bezugnahme auf konkrete (justizielle) Verwaltungsvorgänge als weitere Geschäftsmethode etabliert.
Die ersparten Zahlungsverpflichtungen gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand in die Millionenhöhe.
Das Oberlandesgericht Jena bestätigte in seinem Beschluss den dringenden Tatverdacht bezüglich der den Beschuldigten zur Last gelegten Tatvorwürfe und geht ferner davon aus, dass die Beschuldigten als sog. Rädelsführer agiert haben und die kriminelle Reichsbürgervereinigung darauf ausgelegt war, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.
Die Beschuldigten wurden am Donnerstagabend in einer konzentrierten Polizeiaktion unter Leitung der Kriminalpolizei Nordhausen durch zivile Einsatzkräfte der Thüringer Polizei festgenommen und noch am Freitagvormittag dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Mühlhausen vorgeführt.
Die Ermittlungen werden federführend durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Nordhausen und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit Hochdruck fortgesetzt, insbesondere auch zu den weiteren Einflüssen der kriminellen Vereinigung auf rechtsstaatliche Strukturen im gesamten Freistaat Thüringen.
Autor: redZuvor hatte das für derartige Staatsschutzverfahren in Thüringen zuständige Landgericht Gera die beiden Haftbefehle des Amtsgerichts Mühlhausen noch aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen legt den 53 bzw. 51 jährigen Beschuldigten aus Mühlhausen und Erfurt zur Last, sich spätestens innerhalb des Jahres 2021 aufgrund der gemeinsamen ideologischen Grundhaltung mit 11 weiteren Beschuldigten aus Nordthüringen zu einer auf längere Dauer angelegten Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, um sich eine eigene, nur für sie bindende und keine finanzielle Verpflichtungen kennende Rechts- und Fiskalordnung zu schaffen, strafbar als Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchte Nötigung sowie versuchte Erpressung, jeweils in einem besonders schweren Fall.
Konkret stellen sich die Vorwürfe wie folgt dar:
Insbesondere finanzbehördliche aber auch justizielle Schreiben werden mit eigenen, hochorganisatorisch eng abgestimmten Mahn- und/oder Forderungsschreiben in Millionenhöhe als für sie nicht bindend abgelehnt. Die entsprechenden, teilweise täglich, eingereichten Schreiben sollten den jeweiligen Sachbearbeiter dazu bewegen, von der Geltendmachung der gegenüber den Beschuldigten bestehenden Forderungen Abstand zu nehmen.
Darüber hinaus wurde ferner die massenhafte Geltendmachung von vermeintlichen Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO unter Bezugnahme auf konkrete (justizielle) Verwaltungsvorgänge als weitere Geschäftsmethode etabliert.
Die ersparten Zahlungsverpflichtungen gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand in die Millionenhöhe.
Das Oberlandesgericht Jena bestätigte in seinem Beschluss den dringenden Tatverdacht bezüglich der den Beschuldigten zur Last gelegten Tatvorwürfe und geht ferner davon aus, dass die Beschuldigten als sog. Rädelsführer agiert haben und die kriminelle Reichsbürgervereinigung darauf ausgelegt war, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.
Die Beschuldigten wurden am Donnerstagabend in einer konzentrierten Polizeiaktion unter Leitung der Kriminalpolizei Nordhausen durch zivile Einsatzkräfte der Thüringer Polizei festgenommen und noch am Freitagvormittag dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Mühlhausen vorgeführt.
Die Ermittlungen werden federführend durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Nordhausen und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit Hochdruck fortgesetzt, insbesondere auch zu den weiteren Einflüssen der kriminellen Vereinigung auf rechtsstaatliche Strukturen im gesamten Freistaat Thüringen.
Kommentare
Leser X
24.05.2024, 15.10 Uhr
Mit anderen Worten:
Wahrscheinlich Schulden auf Kosten der Gesellschaft fabriziert und keinen Bock, dafür einzustehen. Frei nach dem Motto: dann schaffe ich mein eigenes Wolkenkuckucksheim...
3
2
Login für Vote
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.