Mo, 14:56 Uhr
15.07.2024
Weil 15 Monate altes Kind kein Stimmrecht hat:
Einspruch gegen Europawahl eingelegt
Ein Mitglied des Deutschen Familienverbandes (DVF) legt Einspruch gegen die Europawahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages ein. Begründung: Eltern dürfen für ihren minderjährigen (15 Monate alten) Sohn nicht stellvertretend wählen...
Isabelle Kus fordert das sofortige Wahlrecht für ihren 15 Monate alten Sohn (Foto: Deutscher Familienverband)
Keine Satire ist der folgende Beitrag, der unserer Redaktion vom DVF zugeschickt wurde. Der Deutsche Familienverband bezeichnet sich selbst als die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland. "Mit der Kampagne für ein Wahlrecht ab Geburt wollen wir erreichen, dass 13 Millionen Kinderstimmen nicht länger ungehört und von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben.", schrieben die Familienverbändler auf ihrer Website. Hier nun die Pressemeldung:
Das Wahlrecht gilt als das höchste Gut der Demokratie, sagt Isabelle Kus, die für ihren Sohn Einspruch gegen die Europawahl eingelegt hat. Bis heute fehlt es jedoch an der politischen Vertretung der jüngsten Generation. Der Entzug des Wahlrechts muss in jeder Demokratie grundsätzlich ein Fremdkörper sein. Es liegt gerade nicht an denjenigen, die das Wahlrecht einfordern, sich rechtfertigen zu müssen. Die Pflicht obliegt denjenigen, die anderen Grundrechte verweigern.
Mit ihrem Lebenspartner hat sie beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages Einspruch gegen die Gültigkeit der Europawahl eingelegt. Der Grund: Ihr minderjähriger Sohn (1 Jahr und 3 Monate alt) ist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden und die Eltern können daher für ihren Sohn nicht stellvertretend wählen.
Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes schreibt vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat. Doch mehr als 13 Millionen minderjährige Bundesbürger werden vom aktiven Wahlrecht zum Bundestag und alle unter 16-Jährigen bei der Europawahl ausgeschlossen – und damit ein erheblicher Teil aller Bundesbürger.
Im Rahmen seiner Kampagne Nur wer wählt, zählt! macht sich der Deutsche Familienverband für ein Wahlrecht ab Geburt stark und unterstützt den Einspruch seines Verbandsmitglieds.
Bei Kindern und Jugendlichen scheint Gleichheit vor dem Gesetz – zumindest beim Wahlrecht – nicht zu gelten. In der Debatte um die demokratische Einbeziehung von Minderjährigen ist die einfachste Lösung oftmals die naheliegendste: ein Wahlrecht ab Geburt. Also ein Wahlrecht, das jedem Bundesbürger unabhängig vom Alter zusteht. Das mag auf den ersten Blick irritierend klingen, doch bei näherer Betrachtung offenbart es seine Brillanz. Zumal das Wahlrecht ein Grundrecht ist und Grundrechte jedem von Geburt an zustehen, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
Kinder sind die Zukunft unseres Gemeinwesens. Es ist naheliegend, dass der Wahlrechtsausschluss von Kindern (und Eltern in Stellvertretung) gravierende Folgen für die Zukunftsfähigkeit und Familienorientierung der Politik hat. Durch den demografischen Wandel wird sich dieses Problem in den kommenden Jahren sogar dramatisch verschärfen. Eine Rentenerhöhung wird in Zukunft leichter politisch durchsetzbar sein als Steuergerechtigkeit für Familien.
Autor: red
Keine Satire ist der folgende Beitrag, der unserer Redaktion vom DVF zugeschickt wurde. Der Deutsche Familienverband bezeichnet sich selbst als die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland. "Mit der Kampagne für ein Wahlrecht ab Geburt wollen wir erreichen, dass 13 Millionen Kinderstimmen nicht länger ungehört und von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben.", schrieben die Familienverbändler auf ihrer Website. Hier nun die Pressemeldung:
Das Wahlrecht gilt als das höchste Gut der Demokratie, sagt Isabelle Kus, die für ihren Sohn Einspruch gegen die Europawahl eingelegt hat. Bis heute fehlt es jedoch an der politischen Vertretung der jüngsten Generation. Der Entzug des Wahlrechts muss in jeder Demokratie grundsätzlich ein Fremdkörper sein. Es liegt gerade nicht an denjenigen, die das Wahlrecht einfordern, sich rechtfertigen zu müssen. Die Pflicht obliegt denjenigen, die anderen Grundrechte verweigern.
Mit ihrem Lebenspartner hat sie beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages Einspruch gegen die Gültigkeit der Europawahl eingelegt. Der Grund: Ihr minderjähriger Sohn (1 Jahr und 3 Monate alt) ist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden und die Eltern können daher für ihren Sohn nicht stellvertretend wählen.
Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes schreibt vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat. Doch mehr als 13 Millionen minderjährige Bundesbürger werden vom aktiven Wahlrecht zum Bundestag und alle unter 16-Jährigen bei der Europawahl ausgeschlossen – und damit ein erheblicher Teil aller Bundesbürger.
Im Rahmen seiner Kampagne Nur wer wählt, zählt! macht sich der Deutsche Familienverband für ein Wahlrecht ab Geburt stark und unterstützt den Einspruch seines Verbandsmitglieds.
Bei Kindern und Jugendlichen scheint Gleichheit vor dem Gesetz – zumindest beim Wahlrecht – nicht zu gelten. In der Debatte um die demokratische Einbeziehung von Minderjährigen ist die einfachste Lösung oftmals die naheliegendste: ein Wahlrecht ab Geburt. Also ein Wahlrecht, das jedem Bundesbürger unabhängig vom Alter zusteht. Das mag auf den ersten Blick irritierend klingen, doch bei näherer Betrachtung offenbart es seine Brillanz. Zumal das Wahlrecht ein Grundrecht ist und Grundrechte jedem von Geburt an zustehen, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
Kinder sind die Zukunft unseres Gemeinwesens. Es ist naheliegend, dass der Wahlrechtsausschluss von Kindern (und Eltern in Stellvertretung) gravierende Folgen für die Zukunftsfähigkeit und Familienorientierung der Politik hat. Durch den demografischen Wandel wird sich dieses Problem in den kommenden Jahren sogar dramatisch verschärfen. Eine Rentenerhöhung wird in Zukunft leichter politisch durchsetzbar sein als Steuergerechtigkeit für Familien.