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Fr, 16:00 Uhr
25.10.2024
Befangenheit als Tatvorwurf:

Thüringer AfD verklagt zwei Verfassungsrichter

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute Strafanzeige und Strafantrag gegen den Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof Jörg Geibert erstattet. Anzeige wurde auch gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Dr. Klaus-Dieter von der Weiden, erstattet...

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Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, erläutert die Hintergründe wie folgt:

„An der Eilentscheidung über die Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der konstituierenden Sitzung hatte mit Jörg Geibert (CDU) ein Richter mitgewirkt, dessen Sohn gleichzeitig Teil der Personengruppe war, die den Antrag bei Gericht gestellt hatte. Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Dr. Klaus-Dieter von der Weiden, ebenfalls CDU-Mitglied, hätte seinerseits die daraus resultierende, geradezu offenkundige Befangenheit Geiberts feststellen müssen. Dies gilt umso mehr, als im Frühsommer eine Richterin aus Ostthüringen wegen einer ähnlichen persönlichen Beziehung zur streitenden Partei und der sich hieraus ergebenden Befangenheit wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Pikanterweise war der Pflichtverteidiger dieser Richterin niemand anders als Verfassungsrichter Jörg Geibert. Ein Fall von Unwissenheit dürfte vor diesem Hintergrund ausgeschlossen sein."
Autor: red

Kommentare
B.Denklich
25.10.2024, 17.18 Uhr
…wenn es nicht so läuft,
wie man sich das vorstellt. Sich über die „Altparteien“ aufregen und selbst nicht besser sein. An Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Jäger53
25.10.2024, 17.28 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verzichten Sie auf einklagbare Tatsachenbehauptungen.
Gehard Gösebrecht
25.10.2024, 19.27 Uhr
So nicht!
Wenn der Vater als Richter im Verfassungsgericht und der Sohn im Thüringer Landtag sitzt, dann können so einige Verdachtsmomente in Punkto Befangenheit kommen.
Also alles richtig gemacht liebe AfD.
Kobold2
25.10.2024, 19.48 Uhr
erinnert mich
An tiefrote Zeiten.....
Weil Oma mit ihrer Ostrente einmal im Jahr ihrer Schulfreundin in Westdeutschland besuchte, durfte der Enkel sein Lieblingsstudium nicht antreten......
Aber so kann man ja weiter rumopfern und 32,8 Prozent drücken weiter fleißig "gefällt mir".
return1982
25.10.2024, 19.53 Uhr
Sehr gut
Sehr gut sowas brauch das Kartell 💪
P.Burkhardt
25.10.2024, 20.04 Uhr
Das kann doch nur ein schlechter Witz sein...
... selbst wenn der Richter als befangen gelten sollte und damit das Urteil erstmal entkräftet wird, ändert das doch nichts daran, dass der Alterspräsident seine Kompetenzen überschritten hat. Die Folge wäre eine erneute Klage, ein verändertes Richtergremium und das gleiche Urteil...

Wie wahnsinnig (natürlich nicht wörtlich gemeint, der Gute ist bestimmt bei klarem Verstand, wenn auch etwas eigenartig unterwegs) muss man als Justitiar der AFD sein ? Aber, wie immer... Nur meine blöde Meinung (die werd ich ja noch sagen dürfen !)
Liberaler
25.10.2024, 20.55 Uhr
Sinnloses Scharmützel der Afd
Das bringt doch nichts. Lieber Sacharbeit machen.
Wutz
25.10.2024, 22.07 Uhr
Strafanzeige der AFD
Da sieht man mal wieder, wie die Fäden gezogen werden. In der Wirtschaft würde man das als Vetternwirtschaft bezeichnen. Sowas geht garnicht. Justizja sollte Neutral sein.
Anmerkunung techn. Support:
Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Auch hier gilt erst mal die Unschuldsvermutung.
Hackelberry
25.10.2024, 22.17 Uhr
Das ist die Masche
der Demokratiefeinde!

Gefällt ihnen ein Urteil nicht, kramen sie in den Lebensläufen der Richter nach.

Das gab es alles schon mal. In den dunkelsten Zeiten Deutschlands.
Held
25.10.2024, 23.05 Uhr
Eine sofotige Ablehnung wegen Befangenheit
wäre der bessere Weg gewesen. Der Grund ist nicht von der Hand zu weisen. Das ist gesetzlich nun einmal so geregelt und das zu Recht.
Ecki58
26.10.2024, 10.42 Uhr
Seid wann
Ist justizia in diesem Staat neutral... Solange wie Staatsanwälte private Kontakte mit jungen Richterinnen und Richtern hegen und dann im Gerichtssaal auchnoch zusammen halten und das praktizieren was sie im privaten Raum bei dem ein oder anderen schöngeistigem Getränk auspaldowern ist jeder beschuldigte den Launen der Juristen hilflos ausgeliefert. Hut ab vor der AFD die auch mal den Arsch in der Hose haben gegen solche Liebschaften vorzugehen und das öffentlich...mir ist es als Privatperson leider nicht gelungen und für einen Anwalt fehlten die Mittel.
Ich hoffe das die AfD Erfolg hat und es auch öffentlich machen darf.
Agricola
26.10.2024, 11.39 Uhr
Klingt nach einem Justizskandal in Thüringen-
sofern, es klingt ja tatsächlich sehr logisch, ist dem Rechtsstaat auf höchster Thüringer Ebene ein Skandal erwachsen, der politisch getriggert ist? Schon der Anschein oder die Möglichkeit bedeuten, dass die hohen Richter nicht im Amt verbleiben können. Hier geht es wirklich um unsere Demokratie und die Justiz - jetzt wird sich erweisen?
Muggefug
26.10.2024, 14.06 Uhr
Bananenrepublik
Ein gefundenes Fressen für die AFD und das mit Recht.
Da hat der Vati dem Jungen sein Spielzeug zurück geholt,was für ein Kindergarten.
Die Justiz ist schon lange nicht mehr neutral,das weiß nach Corona jeder, unfassbar.
Ossiflüsterer
26.10.2024, 21.00 Uhr
Der Skandal,
liegt darin, dass es immer noch kein AFD Verbotsverfahren gibt.

Die AFD hat von den vielen hundert Verfahren, welche Sie bundesweit in den letzten 10 Jahren angestrebt haben, nicht eine Hand voll gewonnen. So wird es auch in diesem Fall sein.

Der einzige Zweck, den die Extremisten damit verfolgen, ist an den Säulen der Demokratie zu sägen, die Justiz zu belasten und das Vertrauen in die Justiz herabzusetzen. Kann man hier in den Kommentaren gut verfolgen.

Das Anordnungsverfahren wurde von der CDU-Fraktion eingereicht, als Nebenkläger traten allerdings auch BSW, SPD und die LINKE auf. Das Urteil in dem Verfahren wurde einstimmig von neun(!) Richtern gefällt. Hätte die AFD im Verfahren ein Ablehnungsgesuch geltend machen können, was ich sehr stark bezweifle, wäre dieser Richter ausgeschieden und die anderen acht hätten einstimmig votiert. Bei neun Richtern und der Summe der Kläger, wenn man tatsächlich die prozessbeteiligten Parteien in Einzelpersonen aufdrösselt, hätte es aber keinen Erfolg gehabt.


Es gibt aber keinen Straftatbestand der "Befangenheit"!
Diese ist in den jeweiligen Prozessordnungen legal definiert, aber eben nicht strafbar. Sie soll dem Grundsatz der Unparteilichkeit der Gerichte Rechnung tragen, muss aber auch objektiv begründbar sein. Da es kein Straftatbestand ist, kann auch eine Strafanzeige diesbezüglich erfolgen.

Die AFD weiß dies. Also vielleicht nicht persönlich, weil sie ein Zusammenschluss aus Hohlköpfen ist, aber ihre Berater und Juristen wissen dies durchaus. Ihr Ziel (s.o.) erreichen sie, den Kommentaren hier nach, aber durchaus.
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