Di, 12:00 Uhr
26.11.2024
Höherer Nettolohn mit Dezemberabrechnung
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen rückwirkend
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember über mehr Geld freuen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt...
Das Gesetz wurde am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil).
Die sozialrechtlichen Bedarfe sind zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen, als bei der letzten Erhöhung der Freibeträge angenommen. Aufgrund der gestiegenen Preisentwicklung, zum Beispiel für Lebenshaltung und Energie, muss nun auch ein höherer Betrag von der Besteuerung ausgenommen werden, um das steuerfreie Existenzminimum zu gewährleisten, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.
Die erneute Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 wird lohnsteuerlich bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt (Nachholung). Dieses Verfahren zur Berücksichtigung rückwirkender Begünstigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vermeidet Bürokratiekosten, die durch die Änderung einzelner Abrechnungen entstehen würden, und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. So fällt der Nettolohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember höher aus als erwartet. Für viele Familien ein kleiner Segen, so Heike Taubert.
Im Jahr 2025 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro (Ehegatten: um 600 Euro auf 24.168 Euro) und ab 2026 um 252 Euro auf 12.336 (Ehegatten: um 504 Euro auf 24.672 Euro) steigen. Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr auf 6.672 Euro und ab 2026 auf 6.828 Euro angehoben werden.
Autor: redDas Gesetz wurde am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil).
Die sozialrechtlichen Bedarfe sind zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen, als bei der letzten Erhöhung der Freibeträge angenommen. Aufgrund der gestiegenen Preisentwicklung, zum Beispiel für Lebenshaltung und Energie, muss nun auch ein höherer Betrag von der Besteuerung ausgenommen werden, um das steuerfreie Existenzminimum zu gewährleisten, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.
Die erneute Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 wird lohnsteuerlich bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt (Nachholung). Dieses Verfahren zur Berücksichtigung rückwirkender Begünstigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vermeidet Bürokratiekosten, die durch die Änderung einzelner Abrechnungen entstehen würden, und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. So fällt der Nettolohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember höher aus als erwartet. Für viele Familien ein kleiner Segen, so Heike Taubert.
Im Jahr 2025 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro (Ehegatten: um 600 Euro auf 24.168 Euro) und ab 2026 um 252 Euro auf 12.336 (Ehegatten: um 504 Euro auf 24.672 Euro) steigen. Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr auf 6.672 Euro und ab 2026 auf 6.828 Euro angehoben werden.
Kommentare
DonaldT
26.11.2024, 19.20 Uhr
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen rückwirkend
Diese "Erhöhungen" sind lachhaft, im Vergleich mit dem, was man sich im Bundestag oder im Europaparlament als "Diätenerhöhung" zugesteht - der Griff in die Taschen der Steuerzahler wird immer dreister.
Eine Kopfwäsche wäre schon angebracht, kann auch von Schwarzkopf sein.
Ob es hilft ist jedoc fraglich.
Eine Kopfwäsche wäre schon angebracht, kann auch von Schwarzkopf sein.
Ob es hilft ist jedoc fraglich.
5
7
Login für Vote
diskobolos
26.11.2024, 22.43 Uhr
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, DonaldT
Diätenerhöhungen können Sie höchstens mit Gehalts- oder Rentenerhöhungen vergleichen. Die Steuerfreibeträge sind doch ein ganz anderes Thema.
Meinen Sie mit Diätenerhöhungen konkrete Zahlen oder stochern Sie nur mal zu in den Nebel?
Meinen Sie mit Diätenerhöhungen konkrete Zahlen oder stochern Sie nur mal zu in den Nebel?
4
4
Login für Vote
Anmerkung techn. Support:
Das soll es jetzt bitte mit »Diätenerhöhungen« im Kontext »Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen rückwirkend« gewesen sein.
Ein populistisch, unsachlicher Vergleich und eine Antwort darauf müssen hier heute einfach mal reichen.
Um aus den Regeln zu zitieren:
Beziehen Sie sich in Kommentaren auf den Inhalt des Artikels.
Mit »beziehen« ist, in der Regel ein »lokaler Bezug« und kein »globaler Bezug« gemeint.
Das soll es jetzt bitte mit »Diätenerhöhungen« im Kontext »Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen rückwirkend« gewesen sein.
Ein populistisch, unsachlicher Vergleich und eine Antwort darauf müssen hier heute einfach mal reichen.
Um aus den Regeln zu zitieren:
Beziehen Sie sich in Kommentaren auf den Inhalt des Artikels.
Mit »beziehen« ist, in der Regel ein »lokaler Bezug« und kein »globaler Bezug« gemeint.
Hallogemeinde
27.11.2024, 06.51 Uhr
das "Papier" ...
auf dem dieser Artikel gedruckt wurde ist wohl mehr Wert als das was dabei rum kommt. Wie schon ein Vorredner sagte, einfach lächerlich und zudem ein Witz dieser Artikel.
Singles mit einem Bruttogehalt von 2.000 bis 7.000 Euro haben mit dem Dezember-Gehalt 34 Euro mehr.
Familien mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 3.000 Euro werden um 62 Euro entlastet.
Familien mit einem Bruttolohn von 3.500 bis 8.000 Euro haben 68 Euro mehr
Singles mit einem Bruttogehalt von 2.000 bis 7.000 Euro haben mit dem Dezember-Gehalt 34 Euro mehr.
Familien mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 3.000 Euro werden um 62 Euro entlastet.
Familien mit einem Bruttolohn von 3.500 bis 8.000 Euro haben 68 Euro mehr
2
3
Login für Vote
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.