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Di, 07:34 Uhr
11.03.2025
ifo Institut

Lockerung der Schuldenbremse in den Ländern schwierig

Die Schuldenbremse auf Länderebene können nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Landesparlamenten lockern...

In den restlichen Bundesländern sind Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig. „Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen“, sagt Joachim Ragnitz von der ifo Niederlassung Dresden.

Stimmverhältnisse in den Landtagen (Foto: ifo Institut) Stimmverhältnisse in den Landtagen (Foto: ifo Institut)


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Eine verfassungsändernde Mehrheit haben nur die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein. Überall sonst muss die Regierung eine Verständigung mit den Oppositionsparteien herbeiführen. In Brandenburg wäre sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich. „Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse für die Länder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nächsten Landtagswahlen verfassungsändernde Mehrheiten zustande bekommen“, sagt Ragnitz.

CDU/CSU und SPD haben sich in den laufenden Sondierungsverhandlungen darauf verständigt, das bislang geltende Verbot einer Schuldenaufnahme für die Länder zu lockern. Im Gespräch ist dabei eine Aufnahme von Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Autor: red

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