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Mi, 14:58 Uhr
26.03.2025
BSW-Fraktion im Thüringer Landtag

Schnelle Entlastung von Grundstücksbesitzern gefordert

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf hat gestern im Kabinett ihre Änderungspläne zur Berechnung der Grundsteuer präsentiert. Danach sollen der Freistaat und die kommunale Familie künftig enger zusammenarbeiten, um Grundstücksbesitzer zu entlasten...

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Alexander Kästner, haushaltspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, erklärt dazu: “Die Mitglieder unserer Fraktion haben aus einer Vielzahl von Gesprächen und durch eingehende Prüfung frühzeitig die dringende Notwendigkeit einer schnellen und effektiven Grundsteuerreform erkannt. Die bisher eingegangenen Beschwerden und Klagen zeigen deutlich, dass die neu berechnete Grundsteuer nach dem Bundesmodell vor allem für den Bereich Wohngrundstücke eine erhebliche Mehrbelastung verursacht. Um diese Belastungsverschiebungen zu regulieren, soll der Freistaat nun die Länderöffnungsklausel nutzen. Mit einem neuen Landesgesetz sollen die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen festgelegt werden. Den Kommunen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren.
Die von der Landesregierung geplanten Änderungen werden in sehr vielen Fällen die Erhöhungen der Grundsteuer bei Wohngrundstücken reduzieren. Wir freuen uns, dass diese Reform der Grundsteuer auf Initiative des BSW in das 100-Tage-Regierungsprogramm übernommen wurde und jetzt umgesetzt wird. Damit werden die Bedürfnisse und Wünsche großer Teile der Bevölkerung aufgenommen.”
Autor: red

Kommentare
Wutz
27.03.2025, 08.57 Uhr
Es ist aber auch vielerorts so, ...
dass Grundstückseigentümer mehr oder weniger Fehler bei der Angabe von Daten gemacht haben. Manch einer gab statt Carport, eine Garage an, andere machten falsche Angaben bei der Bemessung von Grundstücken und Wohnflächen. Treppenaufgänge mit mehr als drei Stufen und Dachschrägen unter 100 cm, werden ebenso nicht mitberechnet. Kein Wunder, dass bei manchen die Grundsteuer höher liegt als vorher. Es hätten wohl lieber fachkundige die Aufnahme der Daten vornehmen sollen, anstatt dies dem ahnungslosem Büger zu überlassen. Viele waren damit überfordert.
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