eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (lb_1)
Fr, 14:32 Uhr
01.05.2026
Verbraucherzentrale informiert

Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis erhöhen?

Angesichts der aktuellen Spannungen in der Straße von Hormus und möglicher Engpässe bei der Kerosinversorgung sowie steigender Kerosinpreise sollten Reisende ihre Rechte genau kennen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten und bieten Ratsuchenden einen kostenlosen Pauschalreise-Check an...

Mit dem Online-Tool können Betroffene zum Beispiel schnell und unkompliziert prüfen, ob etwa Preiserhöhungen, geänderte Reiserouten oder verschobene Abflugzeiten von Reiseveranstaltern in ihrem Fall zulässig sind. Das Tool prüft auch, welche Ansprüche Reisende bei abgesagten oder verspäteten Flügen im Rahmen von Pauschalreisen haben.

Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis erhöhen?
Eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Vertrag in jedem Fall eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten und der Veranstalter hat die Gründe und die konkrete Berechnung der Preiserhöhung offenzulegen.

Anzeige symplr (mr_1)
„Außerdem dürfen Reiseveranstalter den Preis nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen und die Anpassung ist auf maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises begrenzt. Wird diese Schwelle überschritten, können Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei vom Vertrag zurücktreten“, erläutert Nicole Schneider, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Mit dem kostenlosen Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lässt sich schnell herausfinden, ob eine Preiserhöhung akzeptiert werden muss oder nicht. Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Hotel und Flug.
Welche Ansprüche haben Reisende bei Flugausfällen oder -verspätungen?

Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise zu Flugverspätungen oder Flugausfällen – weil Kerosin knapp wird und Flüge aufgrund von Versorgungsproblemen umgeplant werden müssen –, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Lösung zu organisieren und die Weiterreise sicherzustellen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Airline nach den EU-Fluggastrechten bestehen.

„Gerade bei komplexen Problemen, etwa wenn mehrere Rechte parallel greifen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht so leicht, den Überblick zu behalten“, sagt Nicole Schneider. „Der Pauschalreise-Check gibt hier mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung und liefert passende Musterschreiben, um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen.“

Wer sich unsicher ist oder bereits Ärger mit seinem Reiseveranstalter hat, kann eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen besuchen. Termine können unter 0361 555 14 0 oder vzth.de/termin-buchen vereinbart werden.
Autor: red

Anzeige symplr (lb_3)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (bb_2)