Mo, 15:27 Uhr
16.12.2013
Montagebau Hoffmann gerettet
Die Montagebau Hoffmann GmbH aus Ershausen/Schimberg steht nach fast zweijähriger Fortführung des Geschäftsbetriebes durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter in Kürze wieder auf eigenen Füßen....
Zum Jahresanfang 2014 tritt ein kürzlich beschlossener Insolvenzplan in Kraft, mit dem der Fortbestand des Unternehmens mit seinen 20 Beschäftigten gesichert werden soll.
Die Gesellschaft betreibt ein Fassadenbau-Unternehmen. Die Firma montiert Stahl-, Glas- und Alufassaden sowie Türen und Fenster. In den vergangenen Jahren hat die Gesellschaft unter anderem die Fassaden des Alten Agyptischen Museum Berlin, der Justizbehörden in Kassel, des Unilever Hauptsitzes in Hamburg, am Kranhaus in Köln sowie Treppenhausverkleidungen am Frankfurter Flughafen montiert.
Durch Konflikte mit einem ihrer damaligen Hauptauftraggeber war die Montagebau Hoffmann GmbH im Jahr 2011 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Ausbleibende Zahlungen führten schließlich zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Der Geschäftsführer, Herr Hoffmann, beantragte im Januar 2012 beim Amtsgericht Mühlhausen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Amtsgericht Mühlhausen setzte Rechtsanwalt Falk Gleisberg von der Kanzlei Staufenbiel Rechtsanwälte aus Mühlhausen zunächst als vorläufigen Insolvenzverwalter, später als Insol-venzverwalter ein. Nach ersten Gesprächen mit dem Geschäftsführer, Herrn Hoffmann, und nach einer durchgeführten Belegschaftsversammlung sah Rechtsanwalt Gleisberg gute Chancen, das im Kern gesunde Unternehmen zu erhalten.
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte zunächst die Zahlung der Löhne durch eine Vorfinanzierung des von der Bundesagentur der Arbeit gewährten Insolvenzgeldes sichergestellt werden. Nach der Insolvenzeröffnung am 1. März 2012 ist es dem Insolvenzverwalter in enger Kooperation mit dem Geschäftsführer, Herrn Hoffmann, gelungen, den Geschäftsbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Die vorhandenen Arbeitsplätze konnten dabei weitgehend erhalten werden. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen trugen dazu bei, dass die die Marktposition bei stabiler Auftragslage gewahrt und gefestigt werden konnte. Einige für die Fortführung nicht mehr benötigte Vermögenspositionen konnten durch den Insolvenzverwalter verwertet werden. Die Streitigkeiten mit der ehemaligen Auftraggeberin konnten durch einen ausgehandelten Vergleich beigelegt werden.
In einer Gläubigerversammlung haben die Gläubiger nunmehr einen Insolvenzplan angenommen. Der Insolvenzplan wurde vom Insolvenzverwalter und von anwaltlichen Vertretern des Geschäftsführers gemeinsam erarbeitet und den Gläubigern zur Erörterung und Abstimmung vorgelegt.
Es handelt sich um einen Sanierungsplan, durch den das Unternehmen bewahrt und fortgeführt, die Arbeitsplätze erhalten und eine verbesserte Befriedigung der Gläubiger erreicht werden soll. Die Gläubiger können nach dem Plan mit einer weit überdurch-schnittlichen Gesamtquote von voraussichtlich über 60 Prozent rechnen. Hiervon soll ein Teil zeitnah als Barquote ausgezahlt werden. Weitere Mittel sollen aus Überschüssen des Unternehmens über einen Planzeitraum von einem Jahr erwirtschaftet und an die Gläubiger ausgeschüttet werden. Die Einhaltung des Planes wird dabei durch den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss überwacht.
Der Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer möchten sich bei den Arbeitnehmern, den Kunden und Lieferanten für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen bedanken. Sie hoffen, dass die Geschäftspartner der Gesellschaft auch künftig die Treue halten. Der Dank gilt auch der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes Mühlhausen, der Agentur für Arbeit in Nordhausen und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses, die vor allem durch zügige und umsichtige Ent-scheidungsfindungen wichtige Beiträge zum Erhalt des Unternehmens geleistet haben. .
Autor: enZum Jahresanfang 2014 tritt ein kürzlich beschlossener Insolvenzplan in Kraft, mit dem der Fortbestand des Unternehmens mit seinen 20 Beschäftigten gesichert werden soll.
Die Gesellschaft betreibt ein Fassadenbau-Unternehmen. Die Firma montiert Stahl-, Glas- und Alufassaden sowie Türen und Fenster. In den vergangenen Jahren hat die Gesellschaft unter anderem die Fassaden des Alten Agyptischen Museum Berlin, der Justizbehörden in Kassel, des Unilever Hauptsitzes in Hamburg, am Kranhaus in Köln sowie Treppenhausverkleidungen am Frankfurter Flughafen montiert.
Durch Konflikte mit einem ihrer damaligen Hauptauftraggeber war die Montagebau Hoffmann GmbH im Jahr 2011 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Ausbleibende Zahlungen führten schließlich zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Der Geschäftsführer, Herr Hoffmann, beantragte im Januar 2012 beim Amtsgericht Mühlhausen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Amtsgericht Mühlhausen setzte Rechtsanwalt Falk Gleisberg von der Kanzlei Staufenbiel Rechtsanwälte aus Mühlhausen zunächst als vorläufigen Insolvenzverwalter, später als Insol-venzverwalter ein. Nach ersten Gesprächen mit dem Geschäftsführer, Herrn Hoffmann, und nach einer durchgeführten Belegschaftsversammlung sah Rechtsanwalt Gleisberg gute Chancen, das im Kern gesunde Unternehmen zu erhalten.
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte zunächst die Zahlung der Löhne durch eine Vorfinanzierung des von der Bundesagentur der Arbeit gewährten Insolvenzgeldes sichergestellt werden. Nach der Insolvenzeröffnung am 1. März 2012 ist es dem Insolvenzverwalter in enger Kooperation mit dem Geschäftsführer, Herrn Hoffmann, gelungen, den Geschäftsbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Die vorhandenen Arbeitsplätze konnten dabei weitgehend erhalten werden. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen trugen dazu bei, dass die die Marktposition bei stabiler Auftragslage gewahrt und gefestigt werden konnte. Einige für die Fortführung nicht mehr benötigte Vermögenspositionen konnten durch den Insolvenzverwalter verwertet werden. Die Streitigkeiten mit der ehemaligen Auftraggeberin konnten durch einen ausgehandelten Vergleich beigelegt werden.
In einer Gläubigerversammlung haben die Gläubiger nunmehr einen Insolvenzplan angenommen. Der Insolvenzplan wurde vom Insolvenzverwalter und von anwaltlichen Vertretern des Geschäftsführers gemeinsam erarbeitet und den Gläubigern zur Erörterung und Abstimmung vorgelegt.
Es handelt sich um einen Sanierungsplan, durch den das Unternehmen bewahrt und fortgeführt, die Arbeitsplätze erhalten und eine verbesserte Befriedigung der Gläubiger erreicht werden soll. Die Gläubiger können nach dem Plan mit einer weit überdurch-schnittlichen Gesamtquote von voraussichtlich über 60 Prozent rechnen. Hiervon soll ein Teil zeitnah als Barquote ausgezahlt werden. Weitere Mittel sollen aus Überschüssen des Unternehmens über einen Planzeitraum von einem Jahr erwirtschaftet und an die Gläubiger ausgeschüttet werden. Die Einhaltung des Planes wird dabei durch den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss überwacht.
Der Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer möchten sich bei den Arbeitnehmern, den Kunden und Lieferanten für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen bedanken. Sie hoffen, dass die Geschäftspartner der Gesellschaft auch künftig die Treue halten. Der Dank gilt auch der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes Mühlhausen, der Agentur für Arbeit in Nordhausen und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses, die vor allem durch zügige und umsichtige Ent-scheidungsfindungen wichtige Beiträge zum Erhalt des Unternehmens geleistet haben. .