Mi, 15:51 Uhr
09.04.2014
Frühjahrputz in puncto Steuern
Nicht nur in Privathäusern steht vor Ostern der Frühjahrsputz ins Haus: Auch für Unternehmer und Selbständige ist der Frühling die beste Zeit, um frischen Wind in die Büroräume zu bringen...
Spätestens im April sollten die Finanzen des Vorjahres in Ordnung gebracht sein und die Steuererklärung abgegeben werden. Zwar gilt der 31. Mai als gesetzliche Frist für die Abgabe einer privat angefertigten Steuererklärung und der 31. Dezember als Frist für die Abgabe einer vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung, doch wer die Steuern im Frühling schnell über die Bühne bringt, kann sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.
Sind "die Steuern" nämlich einmal erledigt, können sämtliche Dokumente des vergangenen Jahres zu den Akten gelegt werden und im Büro herrscht wieder mehr Platz. Viele Selbständige und Kleinunternehmer räumen bei dieser Gelegenheit gleich komplett auf und kümmern sich um die angesammelten Papierberge der letzten Monate.
Während größere Unternehmen zumeist einen speziellen Raum in ihrem Bürogebäude haben oder den Keller zur Unterbringung ihrer Dokumente nutzen, haben Selbstständige und Kleinunternehmer oft nur wenig Stauraum zur Verfügung, vor allem wenn sie aus einem Zimmer im Privathaus arbeiten.
Daher gilt für sie ganz besonders, dass alles, was nicht direkt benötigt wird, möglichst bald abgeheftet wird. Vielleicht ist im Keller oder auf dem Speicher Platz für eine ganze Regalwand mit Aktenordnern und Kartons. Falls nicht, hilft ein spezieller Aktenschrank mit Rollo, das heruntergezogen und abgeschlossen werden kann.
Ganz wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören natürlich nicht in Aktenschränke, sondern in Tresore, denn nur diese bieten echten Schutz gegen Langfinger. So sollten Bargeldbestände, Eigentumsurkunden und sensible Daten unbedingt im sicheren Tresor aufbewahrt werden. Dieser schützt nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen mögliche Katastrophen wie Überschwemmungen oder Brand.
Autor: redSpätestens im April sollten die Finanzen des Vorjahres in Ordnung gebracht sein und die Steuererklärung abgegeben werden. Zwar gilt der 31. Mai als gesetzliche Frist für die Abgabe einer privat angefertigten Steuererklärung und der 31. Dezember als Frist für die Abgabe einer vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung, doch wer die Steuern im Frühling schnell über die Bühne bringt, kann sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.
Sind "die Steuern" nämlich einmal erledigt, können sämtliche Dokumente des vergangenen Jahres zu den Akten gelegt werden und im Büro herrscht wieder mehr Platz. Viele Selbständige und Kleinunternehmer räumen bei dieser Gelegenheit gleich komplett auf und kümmern sich um die angesammelten Papierberge der letzten Monate.
Während größere Unternehmen zumeist einen speziellen Raum in ihrem Bürogebäude haben oder den Keller zur Unterbringung ihrer Dokumente nutzen, haben Selbstständige und Kleinunternehmer oft nur wenig Stauraum zur Verfügung, vor allem wenn sie aus einem Zimmer im Privathaus arbeiten.
Daher gilt für sie ganz besonders, dass alles, was nicht direkt benötigt wird, möglichst bald abgeheftet wird. Vielleicht ist im Keller oder auf dem Speicher Platz für eine ganze Regalwand mit Aktenordnern und Kartons. Falls nicht, hilft ein spezieller Aktenschrank mit Rollo, das heruntergezogen und abgeschlossen werden kann.
Ganz wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören natürlich nicht in Aktenschränke, sondern in Tresore, denn nur diese bieten echten Schutz gegen Langfinger. So sollten Bargeldbestände, Eigentumsurkunden und sensible Daten unbedingt im sicheren Tresor aufbewahrt werden. Dieser schützt nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen mögliche Katastrophen wie Überschwemmungen oder Brand.
