Mo, 18:36 Uhr
18.04.2016
Polizei ermittelt in Leinefelde
Sachbeschädigung durch unerlaubtes Böllern
Am vergangenen Wochenende hat es im Stadtgebiet Leinefelde mehrere Sachbeschädigungen aufgrund des unerlaubten Einsatzes von Böllern gegeben. So wurde in der Hertzstraße ein Briefkasten des Bildungswerkes gesprengt. Das war aber noch nicht alles...
In der Bahnhofstraße wurde die Heckscheibe eines Autos mit Böllern zerstört. Etwa 1000 € Schaden entstanden, weil mit Knallkörpern die öffentliche Toilettenanlage auf dem Zentralen Platz zerstört wurde.
Alle Sachbeschädigungen wurden durch die Polizei erfasst. Die Zerstörungskraft der Böller lässt darauf schließen, dass es sich um keine, in der Bundesrepublik zugelassenen Knaller handelt.
Besonders wird nochmal darauf hingewiesen, dass laut Sprengstoffgesetz und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften nur Silvester und Neujahr zugelassene Knallkörper verwendet werden dürfen.
Da die unerlaubte Anwendung von Feuerwerkskörpern sich häuft, bittet die Stadt Leinefelde-Worbis um Unterstützung und sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Sachbeschädigungen führen, setzt die Stadt eine Belohnung in Höhe von 200 Euro aus.
Autor: enIn der Bahnhofstraße wurde die Heckscheibe eines Autos mit Böllern zerstört. Etwa 1000 € Schaden entstanden, weil mit Knallkörpern die öffentliche Toilettenanlage auf dem Zentralen Platz zerstört wurde.
Alle Sachbeschädigungen wurden durch die Polizei erfasst. Die Zerstörungskraft der Böller lässt darauf schließen, dass es sich um keine, in der Bundesrepublik zugelassenen Knaller handelt.
Besonders wird nochmal darauf hingewiesen, dass laut Sprengstoffgesetz und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften nur Silvester und Neujahr zugelassene Knallkörper verwendet werden dürfen.
Da die unerlaubte Anwendung von Feuerwerkskörpern sich häuft, bittet die Stadt Leinefelde-Worbis um Unterstützung und sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Sachbeschädigungen führen, setzt die Stadt eine Belohnung in Höhe von 200 Euro aus.