Fr, 06:51 Uhr
22.04.2016
Planung der Ortsumgehung Ferna-Teistungen (B 247)
Verwaltung blockiert bürgerfreundliche Erörterung
In der kommenden Woche (zwischen dem 25. und 28. April) werden die Einwendungen, die im Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ferna-Teistungen von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Betroffenen erhoben wurden, erörtert....
Das Landesverwaltungsamt Thüringen als zuständige Anhörungsbehörde verweigert die Weiterleitung der Erwiderung des Straßenbauamts auf die Einwendungen an die von der Planung Betroffenen. Dazu erklärt Michael Hoffmeier, Kreistagsmitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Mit diesem Verweigern setzt sich im Planfeststellungsverfahren das Gebaren fort, welches das Straßenbauamt Nordthüringen bereits seit Jahren an den Tagen legt. Es werden immer nur die allernötigsten Informationen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben. Nachfragen zu wichtigen Planungsunterlagen werden abgeblockt oder häufig im Falle des Straßenbauamts erst gar nicht beantwortet. Offenbar herrscht im Leinefelder Straßenbauamt eine Art Bunkermentalität und es wird ein antiquiertes Amtsverständnis gepflegt: Die Bürgerinnen und Bürger werden in erster Linie nicht partnerschaftlich, sondern als Bittsteller und Störenfried angesehen - jedenfalls sobald kritische Äußerungen zu einem Straßenbauprojekt gemacht werden.
Im konkreten Fall geht es einfach um die Erwiderung des Straßenbauamts auf die jeweiligen Einwendungen. Warum einem die Unterlagen nicht rechtzeitig zugänglich gemacht werden, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wird in der Regel auf Basis der schriftlich im letzten Jahr eingereichten Einwendungen und Erwiderungen erörtert. Wie aber sollen sich Planungsbetroffene auf den Termin in der nächsten Woche vorbereiten, wenn der Einzelne nicht weiß, wie das Straßenbauamt Stellung bezieht?
Die Bürgerinnen und Bürger mussten sich im letzten Jahr zwingend an eine vorgegebene Einwendungsfrist von wenigen Wochen halten. Dafür mussten weit über tausend Seiten Akten studiert, ausgewertet und eingeschätzt werden, um dann rechtzeitig möglichst gehaltvolle Einwendungen zu erarbeiten, wenn das Vorgetragene überhaupt Beachtung finden sollte. Das im Gegensatz dazu hauptamtlich tätige Straßenbauamt hat für seine Stellungnahme aber soviel Zeit, wie es will - und behält diese dann bis zuletzt für sich.
Bürger und Planer begegnen sich so jedenfalls nicht auf Augenhöhe. Die Verwaltung hat einen Informationsvorsprung, auf dem sie hockt, wie die Henne auf den Eiern und gibt dann erst im Anhörungstermin ihr Herrschaftswissen preis.
Dies entspricht auch nicht der Praxis in anderen Ländern: Üblicherweise macht die Anhörungsbehörde die Erwiderungen des Straßenbauamts einige Wochen vor dem Erörterungstermin für die Einwendenden zugänglich. So bleibt ausreichend Zeit, sich sachgerecht auf den Termin vorzubereiten. Das ermöglicht eine effiziente und für alle gewinnbringende Durchführung des Termins. Daran scheint in Thüringen, zumindest wenn es um fragwürdige und nutzlose Straßenbauprojekte geht, kein Interesse zu bestehen.
Andererseits scheint es ein hohes Interesse hinsichtlich der Kritik an der B247n Ferna-Teistungen zu geben. Darauf hin deuten die deutlich über einhundert fristgemäß eingereichten Einwendungen. Die Verwaltung hat dafür immerhin vier Tage für die Erörterung angesetzt, was bei einer Ortsumgehung recht umfangreich erscheint. Das zeigt auch, wie umstritten das Projekt in der Region ist - wahrscheinlich weil es schlicht nicht bauwürdig ist.
Autor: enDas Landesverwaltungsamt Thüringen als zuständige Anhörungsbehörde verweigert die Weiterleitung der Erwiderung des Straßenbauamts auf die Einwendungen an die von der Planung Betroffenen. Dazu erklärt Michael Hoffmeier, Kreistagsmitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Mit diesem Verweigern setzt sich im Planfeststellungsverfahren das Gebaren fort, welches das Straßenbauamt Nordthüringen bereits seit Jahren an den Tagen legt. Es werden immer nur die allernötigsten Informationen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben. Nachfragen zu wichtigen Planungsunterlagen werden abgeblockt oder häufig im Falle des Straßenbauamts erst gar nicht beantwortet. Offenbar herrscht im Leinefelder Straßenbauamt eine Art Bunkermentalität und es wird ein antiquiertes Amtsverständnis gepflegt: Die Bürgerinnen und Bürger werden in erster Linie nicht partnerschaftlich, sondern als Bittsteller und Störenfried angesehen - jedenfalls sobald kritische Äußerungen zu einem Straßenbauprojekt gemacht werden.
Im konkreten Fall geht es einfach um die Erwiderung des Straßenbauamts auf die jeweiligen Einwendungen. Warum einem die Unterlagen nicht rechtzeitig zugänglich gemacht werden, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wird in der Regel auf Basis der schriftlich im letzten Jahr eingereichten Einwendungen und Erwiderungen erörtert. Wie aber sollen sich Planungsbetroffene auf den Termin in der nächsten Woche vorbereiten, wenn der Einzelne nicht weiß, wie das Straßenbauamt Stellung bezieht?
Die Bürgerinnen und Bürger mussten sich im letzten Jahr zwingend an eine vorgegebene Einwendungsfrist von wenigen Wochen halten. Dafür mussten weit über tausend Seiten Akten studiert, ausgewertet und eingeschätzt werden, um dann rechtzeitig möglichst gehaltvolle Einwendungen zu erarbeiten, wenn das Vorgetragene überhaupt Beachtung finden sollte. Das im Gegensatz dazu hauptamtlich tätige Straßenbauamt hat für seine Stellungnahme aber soviel Zeit, wie es will - und behält diese dann bis zuletzt für sich.
Bürger und Planer begegnen sich so jedenfalls nicht auf Augenhöhe. Die Verwaltung hat einen Informationsvorsprung, auf dem sie hockt, wie die Henne auf den Eiern und gibt dann erst im Anhörungstermin ihr Herrschaftswissen preis.
Dies entspricht auch nicht der Praxis in anderen Ländern: Üblicherweise macht die Anhörungsbehörde die Erwiderungen des Straßenbauamts einige Wochen vor dem Erörterungstermin für die Einwendenden zugänglich. So bleibt ausreichend Zeit, sich sachgerecht auf den Termin vorzubereiten. Das ermöglicht eine effiziente und für alle gewinnbringende Durchführung des Termins. Daran scheint in Thüringen, zumindest wenn es um fragwürdige und nutzlose Straßenbauprojekte geht, kein Interesse zu bestehen.
Andererseits scheint es ein hohes Interesse hinsichtlich der Kritik an der B247n Ferna-Teistungen zu geben. Darauf hin deuten die deutlich über einhundert fristgemäß eingereichten Einwendungen. Die Verwaltung hat dafür immerhin vier Tage für die Erörterung angesetzt, was bei einer Ortsumgehung recht umfangreich erscheint. Das zeigt auch, wie umstritten das Projekt in der Region ist - wahrscheinlich weil es schlicht nicht bauwürdig ist.