Di, 19:25 Uhr
21.06.2016
Online-Diskussion
Bestattungskultur wird gesetzlich neu geregelt
Ab sofort können Interessierte zum Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften online diskutieren. Der Regierungsentwurf (Drucksache 6/2169) steht unter www.forum-landtag.thueringen.de zur Verfügung. Die Drucksache und weitere Dokumente können auch in der Parlamentsdokumentation (www.parldok.thueringen.de/parldok) eingesehen werden.....
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen das Thüringer Bestattungsgesetz sowie das Thüringer Waldgesetz an die Veränderungen innerhalb der Bestattungskultur sowie an das wachsende Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnahen Bestattungen angepasst werden.
Dabei unterliegt auch die Waldbestattung rechtlichen Grenzen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht beispielsweise vor, dass auf Waldfriedhöfen keine Gebäude, Grabmale oder Grabumfassungen erlaubt sind. Zulässig sind darüber hinaus ausschließlich Urnenbeisetzungen. In der Gesetzbegründung wird ausgeführt, dass Friedhöfe nunmehr auch in Wäldern im Sinne des Thüringer Waldgesetzes angelegt werden können, ohne dass diese ihre rechtliche Waldeigenschaft verlieren müssen. Weiterhin ist die Nutzung des betreffenden Waldstücks als Friedhof im Grundbuch zu kennzeichnen.
Die Online-Diskussion läuft bis zum 15. August 2016.
Autor: enMit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen das Thüringer Bestattungsgesetz sowie das Thüringer Waldgesetz an die Veränderungen innerhalb der Bestattungskultur sowie an das wachsende Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnahen Bestattungen angepasst werden.
Dabei unterliegt auch die Waldbestattung rechtlichen Grenzen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht beispielsweise vor, dass auf Waldfriedhöfen keine Gebäude, Grabmale oder Grabumfassungen erlaubt sind. Zulässig sind darüber hinaus ausschließlich Urnenbeisetzungen. In der Gesetzbegründung wird ausgeführt, dass Friedhöfe nunmehr auch in Wäldern im Sinne des Thüringer Waldgesetzes angelegt werden können, ohne dass diese ihre rechtliche Waldeigenschaft verlieren müssen. Weiterhin ist die Nutzung des betreffenden Waldstücks als Friedhof im Grundbuch zu kennzeichnen.
Die Online-Diskussion läuft bis zum 15. August 2016.