Do, 21:17 Uhr
21.07.2016
Beuren
88jähriger schwer verletzt
Die Fahrerin eines Renault (Essensauslieferer) befuhr heute Morgen gegen 10:00 Uhr die Teichstraße in Beuren in Richtung Markstraße. Dort begegnete ihr der von links kommende 88jährige Fahrer eines Elektrorollers, der die Marktstraße in Richtung Klosterstraße befuhr....
An dieser Einmündung gilt "rechts vor links". Der ältere Mann erschrak auf Grund des herannahenden Fahrzeugs so sehr, dass er zu stark bremste und über den Lenker stürzte. Dabei machte er einen Überschlag und landete auf dem Kopf.
Er zog sich multiple und stark blutende Kopfverletzungen zu und kugelte sich zudem den Arm aus. Der Notarzt sowie der alarmierte Rettungswagen trafen allesamt gleichzeitig mit dem Funkstreifenwagen vor Ort ein. Nach einer Erstversorgung wurde der 88jährige schwerverletzte Mann ins Eichsfeldklinikum nach Heiligenstadt gebracht.
Er trug bei dem Verkehrsunfall lediglich ein Basecap mit
Hartplastikeinlage, was jedoch nicht als ausreichende Kopfbedeckung gewertet werden kann. Bei der Unfallaufnahme wurde weiterhin festgestellt, dass kein Versicherungskennzeichen an dem Elektroroller angebracht war, sodass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-
gesetz eingeleitet werden muss.
Der Elektroroller wurde durch den verständigten Sohn geborgen. Am Rollerwar nur geringer Sachschaden entstanden (Scheinwerfer beschädigt, - ca. 25 Euro).
Autor: enAn dieser Einmündung gilt "rechts vor links". Der ältere Mann erschrak auf Grund des herannahenden Fahrzeugs so sehr, dass er zu stark bremste und über den Lenker stürzte. Dabei machte er einen Überschlag und landete auf dem Kopf.
Er zog sich multiple und stark blutende Kopfverletzungen zu und kugelte sich zudem den Arm aus. Der Notarzt sowie der alarmierte Rettungswagen trafen allesamt gleichzeitig mit dem Funkstreifenwagen vor Ort ein. Nach einer Erstversorgung wurde der 88jährige schwerverletzte Mann ins Eichsfeldklinikum nach Heiligenstadt gebracht.
Er trug bei dem Verkehrsunfall lediglich ein Basecap mit
Hartplastikeinlage, was jedoch nicht als ausreichende Kopfbedeckung gewertet werden kann. Bei der Unfallaufnahme wurde weiterhin festgestellt, dass kein Versicherungskennzeichen an dem Elektroroller angebracht war, sodass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-
gesetz eingeleitet werden muss.
Der Elektroroller wurde durch den verständigten Sohn geborgen. Am Rollerwar nur geringer Sachschaden entstanden (Scheinwerfer beschädigt, - ca. 25 Euro).